Online-Apotheke und Dating-Dienst: Meta erfährt oft, wohin Facebook- und Instagramnutzer klicken. Das OLG Jena urteilt jetzt: Es gibt 3 000 Euro Entschädigung.
Nach den Oberlandesgerichten (OLG) München, Dresden und Naumburg urteilt auch das OLG in Jena: Facebook- und Instagram-Nutzern steht wegen der exzessiven Sammlung ihrer Daten zu potenziell jedem Aufruf von Seiten auch jenseits der sozialen Netzwerke Schadenersatz zu. Die Richter in Thüringen haben Meta gerade verurteilt, 3 000 Euro an einen langjährigen Instagram-Nutzer zu zahlen. Wegen der Dauer und des Umfangs der Datenspeicherung bis tief ins Privatleben des Mannes hinein seien geringere Beträge nicht ausreichend, um das Unrecht auszugleichen, heißt es in der Urteilsbegründung. Das OLG Dresden hielt in einem anderen Fall 1 500 Euro für angemessen, Naumburg kam auf 1 200 und 1 250 Euro und laut OLG München sind zwischen 250 und 750 Euro Entschädigung fällig. Die Richter in Jena und München ließen die Revision zu, so dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als höchstes deutsches Zivilgericht urteilen wird.
Die geschätzt 50 Millionen Meta-Betroffenen in Deutschland müssen gar nicht alle einzeln vor Gericht ziehen, um den Missbrauch ihrer Daten durch den US-Konzern anzuklagen. Sie können ihr Recht ganz leicht und kostenlos durchsetzen, in dem sie sich zur Sammelklage des Verbraucherschutzvereins VSV anmelden. Dafür reicht es, ein Online-Formular beim Bundesamt für Justiz (BfJ) auszufüllen. Das dauert wenige Minuten und ist komplett kosten- und risikolos. Möglicherweise bewilligt das Gericht dem Prozessfinanzierer des VSV eine Provision von bis zu 9,5 Prozent. Die ist aber nur fällig, wenn Meta am Ende wirklich zahlt.
So sichern Sie sich Ihr Recht auf Schadenersatz (mit Mustertext)
Sie können zunächst selbst Unterlassung und Schadenersatz fordern. Das bringt Ihnen zusätzlich das Recht auf Verzugszinsen in Höhe von aktuell 6,27 Prozent oder bei 3 000 Euro 188,10 Euro pro Jahr. Dabei helfen unsere Musterbriefe. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Meta sollten Sie sie zur Sammelklage des VSV anmelden. Dafür müssen Sie nur Ihre Daten im Online-Formular zur Meta-Sammelklage eingeben. Das dauert nur wenige Minuten. So geht es:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie auch einzeln gegen Meta vorgehen. Wir empfehlen das aber nur, wenn es Ihnen, aus welchem Grund auch immer, besonders wichtig ist, Ihre Argumente gegen die Meta-Datensammlung selbst zur Geltung zu bringen, um am Ende den vollen Schadenersatz ohne jeden Abzug zu kassieren. Ihr Versicherer kann durch die Klage gegen Meta das Recht bekommen, den Rechtsschutzversicherungsvertrag mit Ihnen zu kündigen. Ihnen fehlt der Versicherungsschutz dann, wenn Sie ihn – etwa zur zuweilen sehr kostspieligen Durchsetzung vollen Schadenersatzes nach schweren Verletzungen durch einen Verkehrsunfall – dringend brauchen.
Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 02.03.2026
Aktenzeichen: 3 U 31/25
Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin
Oberlandesgericht Naumburg, Urteile vom 05.02.2026
Aktenzeichen: 9 U 124/24 und 9 U 44/25
Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin
Oberlandesgericht München, Urteile vom 04.02.2026
Aktenzeichen: 37 U 288/25 e, 37 U 361/25 e, 37 U 508/25 e, 37 U 530/25 e, 37 U 651/25 e, 37 U 809/25 e, 37 U 879/25 e, 37 U 1013/25 e sowie 37 U 1226/25 e (alle nicht rechtskräftig)
Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin
Oberlandesgericht Dresden, Urteile vom 03.02.2026
Aktenzeichen: 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 sowie 4 U 296/25
Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin
Oberlandesgericht München, Urteile vom 18.12.2025
Aktenzeichen: 14 U 881/25 e, 14 U 1068/25 e, 14 U 1314/25 e sowie 14 U 2300/25 e (alle nicht rechtskräftig)
Verbraucheranwälte: BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei, Berlin
In Österreich steht das Recht auf Entschädigung wegen der Meta-Datensammlung nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Wien bereits rechtskräftig fest. Kläger dort war der Aktivist und Rechtsanwalt Max Schrems. Elf Jahre lang hatte sich sein Prozess hingezogen. Zweimal legten die Gerichte in Österreich das Verfahren beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor, bevor das Urteil fiel.
Oberster Gerichtshof Österreich, Urteil vom 18.12.2025
Aktenzeichen: 6 Ob 189/24y
Verbraucheranwältin: Katharina Raabe-Stuppnig, Wien
In Deutschland rollt auf Meta nun eine gewaltige Schadenersatzwelle zu. Beim Bundesamt für Justiz haben Stand 4. März 2026 genau 91 492 Facebook- und/oder Instagram-Nutzer ihre Rechte angemeldet. Weitere 300 000 Menschen haben über meta-klage.de Rechtsanwälte beauftragt, Schadenersatz für sie anzumelden. Wenn sie alle am Ende 3 000 Euro erhalten, kostet Meta das fast 1,2 Milliarden Euro.
Darum geht es bei der Klage: Der US-Techkonzern Meta, der unter anderem die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram betreibt, erfährt von jedem Besuch der Nutzer seiner Angebote auf potenziell allen professionell betriebenen Seiten. Möglich machen das die Meta-Business-Tools. Diese Tools verwenden viele Nachrichtenportale, Datingdienste und Online-Shops.
Wo Webseiten die Meta-Business-Tools einsetzen, ist der US-Konzern bei jedem Besuch dabei, sogar wenn Nutzerinnen und Nutzer sich bei den sozialen Netzwerken ausgeloggt haben – und oft sogar selbst dann, wenn diese in ihrem Browser die Übertragung von Daten an Drittanbieter abgeschaltet hatten. Das Unternehmen weiß von vielen Benutzern, was sie einkaufen, für welche Medikamente sie sich interessieren, ob und wo sie nach Partnern suchen und zuweilen auch, welche psychischen Probleme sie beschäftigen. Unserer Juristen und alle Verbraucher- und Datenschützer, die wir kennen, halten das für klar rechtswidrig.
Rund 500 Verurteilungen in Einzelfällen haben Rechtsanwalt Max Baumeister und seine Kollegen bereits erstritten. Rechtsschutzversicherungen der Betroffenen machten es möglich. Ausgewählte Urteile enthält unsere Urteilsliste. Meta hat jeweils Berufung eingelegt. Der 14. Senat des Oberlandesgerichts in München hat jetzt bestätigt: Nutzern steht eine Entschädigung zu. Sie liegt nach Auffassung der Richter in den bisher entschiedenen Fällen allerdings nur bei 250 bis 750 Euro.
Das Verbraucherinkassounternehmen Privacy ReClaim will ebenfalls eine „Sammelklage“ starten. Facebook- und Instagram-Benutzer sollen ihr Recht auf Schadenersatz vollständig ans Unternehmen abtreten. 50 Euro erhalten sie dafür nur – aber immerhin: sofort und unwiderruflich. Einzelheiten dazu unten unter „Was Privacy ReClaim“ anbietet.
So funktioniert die Meta-DatensammlungMeta setzt seine Meta-Business-Tools ein, um es Betreibern von Webseiten zu ermöglichen, den Erfolg ihrer Werbung auf Facebook und Instagram zu verfolgen. Von solchen Informationen hängen Werbestrategien und damit auch der Erfolg von Unternehmen ab. Vor allem zwei Techniken sind in den Meta-Business-Tools wichtig: das Meta-Pixel und die Meta Conversion-API.
Meta-Pixel
Das ist ein winziger Bildpunkt, praktisch nicht sichtbar. Eine Zeichenfolge, die die Anbieter in den Code ihrer Webseiten einbauen, macht ihn möglich. Wo sich der Punkt findet, wird von der Drittseite aus von Meta-Servern ein Script geladen und ausgeführt. Es überträgt Daten wie die IP-Adresse, das Betriebssystem und die Browserversion des Besuchers an Meta. Hinzu kommen oft weitere Daten aus Cookies. Alle Daten zusammen ermöglichen es Meta fast immer, seine Benutzer wiederzuerkennen und die Daten dieses Besuchs mit den schon vorhandenen Daten zu diesem Benutzer zu verknüpfen.
Tipp: Sie können die Datenerhebung und -übermittlung über Meta-Pixel unterbinden, indem Sie die Zustimmung zur Datenübertragung an Dritt-Server verweigern oder blockieren.
Meta Conversion-API
Das ist die Bezeichnung für ein Programm, das Webseiten-Betreiber auf ihren Servern installieren können. Dadurch werden Daten, die der Webseiten-Betreiber selbst erhebt, an Meta übertragen. Auch diese Daten ermöglichen es Meta, Facebook- und Instagram-Benutzer wiederzuerkennen und die Daten zum jeweiligen Besuch mit ihrem Profil zu verknüpfen.
Ob Webseiten die Meta Conversion-API einsetzen und ob sie Daten zum konkreten Besuch an Meta übertragen, können Benutzer nicht erkennen. Wo das Programm läuft, können sie die Sammlung ihrer Daten auch nicht verhindern. Bei seriösen Anbietern ist über die langen Texte für die Einwilligung zur Datenübertragung und die Datenschutzerklärung indirekt zu erkennen, ob und welche Daten an Meta gehen.
Welche Techniken genau Meta auf seinen Servern einsetzt, um Benutzer wiederzuerkennen, wissen wir nicht. Fest steht: Niemand kann sich darauf verlassen, dass er anonym bleibt. Die Bewegungen der Computer-Maus etwa sind so individuell wie die eigene Handschrift.
Wie weit verbreitet die Meta-Business-Tools genau sind, wissen wir nicht. Bekannt sind aus den Bereichen...
...Nachrichten & Politik: tagesschau.de, spiegel.de, bild.de, welt.de, faz.net und stern.de
...Reisen und Freizeitgestaltung: bahn.de, airbnb.de, tripadvisor.de, hrs.de, holidaycheck.de und momondo.de
...Medizin und Medikamente: apotheken.de, shop-apotheke.de, docmorris.de, ärzte.de, helios-gesundheit.de und jameda.de
...Dating- und Erotik: parship.de, amorelie.de, orion.de und lovescout24.de
...Höchstpersönliche Probleme: krebshilfe.de, fertility.com und nie-wieder-alkohol.de
So hatte es das Landgericht Mainz im Frühsommer 2025 festgestellt, siehe unsere Liste mit Urteilen. Sogar den wahl-o-mat.de der Bundesregierung nannte das Gericht. Dort allerdings fanden wir keine Spur von Meta-Businesstools. Und die Bundeszentrale für politische Bildung versicherte uns: Sie sammle keine personenbezogenen Daten und gebe sie schon gar nicht an Meta oder jemanden anders weiter.
Warum die Speicherung und Verarbeitung der Daten rechtswidrig istDie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor: Jede Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bedarf der Rechtfertigung. Grob vereinfacht: Sie ist nur zulässig, soweit Betroffene einverstanden sind oder sie aus technischen oder rechtlichen Gründen nötig ist. Soweit Meta Facebook- und Instagram-Nutzer ausreichend genau über die Datenspeicherung und -verarbeitung bei Benutzung der Netzwerke informiert hat und diese damit einverstanden sind, ist die Speicherung der Daten bei Facebook- und Instagram-Besuchen rechtmäßig. Sind Nutzerinnen und Nutzer bei Besuchen anderer Webseiten mit der Datenspeicherung dort einverstanden, gilt das gleiche.
Die Speicherung und Verarbeitung der Daten über Besuche anderer Webseiten bei Meta allerdings ist rechtswidrig, auch wenn der Betreiber der Seite selbst vielleicht sogar berechtigt war, die Daten an Meta zu übertragen. Nach Ansicht unserer Juristen ist es nicht möglich, Meta gegenüber im Vorhinein die Genehmigung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten zu Besuchen von unzähligen Seiten jenseits von Meta zu erteilen. Ebenso wenig kann eine Drittseiten-Anbietern gegenüber erklärte Einwilligung zur Übertragung der Daten an Meta es rechtfertigen, dass Meta diese Daten für eigene Zwecke verarbeitet und speichert.
Gestartet hat die Klagewelle die BK Baumeister & Kollegen Verbraucherkanzlei in Berlin. Zahlreiche Facebook-Benutzer hatten Rechtsanwalt Max Baumeister und seine Kollegen beauftragt, für sie bei Meta Schadenersatz wegen der Facebook-Datenpanne durchzusetzen, bei der Hacker die unzureichend geschützten Daten von weltweit rund 500 Millionen Benutzern erbeutet hatten. Baumeister wies sie darauf hin: Das im Vergleich viel größere Problem und aus seiner Sicht ebenfalls klar rechtswidrig ist die bis tief in die Intimsphäre reichende Datensammlung bei Meta selbst. Tausende beauftragten ihn daraufhin, auch deswegen gegen Meta vorzugehen.
Die Gerichte in Deutschland haben Meta inzwischen in rund 1 000 Fällen mit überzeugenden Begründungen zu bis zu 10 000 Euro Schadenersatz und fast immer auch zur Unterlassung der Datenspeicherung und zur Löschung verurteilt. Rund 1 000 Klagen scheiterten zunächst. Die Begründungen zu diesen Urteilen halten wir allerdings für dürftig. Vier Urteile sind bereits rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht Dresden im Berufungsverfahren urteilte und keine Revision mehr zuließ. Für alle anderen Urteile gilt: Sie sind nicht rechtskräftig. Meta und die von Baumeister & Kollegen vertretenen Verbraucher und Verbraucherinnen haben jeweils Berufung eingelegt. Erste Verfahren sind bereits beim Bundesgerichtshof anhängig.
Wir gehen davon aus: Der Bundesgerichtshof wird die Verurteilungen von Meta bestätigen. Wie viel Schadenersatz die Richter in Karlsruhe am Ende für angemessen halten, ist offen. Wir denken angesichts der Menge und der Sensibilität der Meta-Datensammlung allerdings: Er wird sehr viel höher ausfallen als im Streit um die Facebook-Datenpanne. Da hatten die Richter am Bundesgerichtshof 100 Euro für ausreichend gehalten, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Privacy ReClaim bietet eine Alternative zur Verbraucherschutz-Sammelklage an. Facebook- und Instagramnutzer erhalten 50 Euro sofort, wenn sie ihre Rechte gegen Meta ans Unternehmen abtreten. Einzige nennenswerte Hürde: Nötig ist eine Video-Identifizierung.
Das Unternehmen nennt sein Angebot ebenfalls „Sammelklage“. Anders als bei der Verbraucherschutz-Sammelklage erhalten Teilnehmer aber kein Geld mehr von Meta. Mehr als die 50 Euro jetzt sofort sind bei Privacy Reclaim nicht drin. Menschen mit Rechtsschutzversicherung bietet das Unternehmen allerdings die individuelle Geltendmachung ihrer Rechte an. Das Angebot ist unter privacyreclaim.com/meta zu erreichen. Unter privacyreclaim.com können Sie dem Unternehmen als Nutzer eines Android-Smartphone oder -Tablet außerdem anbieten, alle Ihre Rechte wegen möglicher Datenschutzverstöße gegen Google für 40 Euro sofort ans Unternehmen zu verkaufen.
Daten mit Milliarden-WertDer Bundesgerichtshof hatte wegen der großen Datenpanne bei Facebook mindestens 100 Euro je Fall für angemessen gehalten. Da ging es aber nur um Basisdaten wie vor allem Name und Mobilfunknummer. Beim Streit um die Datensammlung per Meta Business-Tools geht es demgegenüber um gewaltige Datenmengen bis oft tief in die Intimsphäre hinein. Unsere Juristen denken deshalb: Der Schadenersatz wird viel höher als bei der Facebook-Datenpanne ausfallen. Die Datensammlung ermöglicht es Meta, Facebook- und Instagram-Nutzern exakt auf ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnittene Werbung anzuzeigen. Meta erwirtschaftete im zweiten Quartal 2025 einen Umsatz von 47,5 Milliarden und einen Gewinn von 18 Milliarden US-Dollar.
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