Was ist drin in Körperlotion, Shampoo oder Lippenstift? Wir zeigen, was sich hinter den Fachbegriffen in den Inhaltsstofflisten auf Kosmetik alles verbirgt.
Ein Fremdwort reiht sich ans andere, die Schrift ist winzig und kaum zu entziffern – oft ist es anstrengend, die Inhaltsstofflisten auf Kosmetikverpackungen zu lesen. Doch sie enthalten wertvolle Informationen, etwa für Menschen, die auf bestimmte Stoffe sensibel oder allergisch reagieren.
Mit etwas Übung können auch Laien die Geheimnisse der Kosmetikdeklaration lüften. Wir haben zehn Tipps zur Orientierung zusammengestellt.
1. Hauptbestandteil steht ganz vornDie Bestandteile eines Kosmetikprodukts werden nach ihrer Konzentration in absteigender Reihenfolge angegeben. Das heißt: Der Stoff, der auf der Liste ganz vorn steht, macht den größten Anteil im Produkt aus. Steht also „Aqua/Water“ am Anfang, was häufig der Fall ist, ist Wasser der Hauptbestandteil. Konkrete Angaben, zu wie viel Prozent etwa eine Gesichtscreme oder ein Make-up-Entferner aus Wasser besteht, müssen die Anbieter nicht machen.
2. Mini-Anteile stehen ganz hintenDaraus folgt logischerweise: Inhaltsstoffe, die nur in geringen Mengen enthalten sind, stehen weiter hinten in der Liste. Machen sie nur ein Prozent oder weniger aus, dürfen sie sogar in ungeordneter Reihenfolge aufgelistet werden. Dabei muss nicht gekennzeichnet sein, wo die Ein-Prozent-Grenze in der Liste beginnt.
International geltende Vorgaben
Kosmetikanbieter müssen die Inhaltsstoffe auf ihren Produkten angeben – und zwar vollständig. Die EU-Kosmetikverordnung schreibt den Anbietern vor, wie sie die Inhaltsstoffe zu bezeichnen und aufzulisten haben. Grundlage dafür ist die International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, kurz INCI. Übersetzt ins Deutsche spricht man vom Internationalen Verzeichnis der Fachbegriffe für kosmetische Inhaltsstoffe.
Laut EU-Kosmetikverordnung sind die Stoffe „unverwischbar, leicht lesbar und deutlich sichtbar“ anzugeben. Unsere Tests zeigen aber regelmäßig: Gerade an der Lesbarkeit hapert es häufig.
Die Gesetzgeber haben sich auf die Verwendung englischer Begriffe geeinigt. Ausgenommen davon sind Pflanzennamen. Sie werden in Latein genannt – so steht etwa Chamomilla Recutita Flower Extract für Kamillenblütenextrakt und Lavandula Angustifolia Oil für Lavendelöl. Die Idee dahinter: Englische und lateinische Fachbegriffe können viele Menschen auch über Sprachgrenzen hinweg verstehen. Auch Wasser wird auf Latein als Aqua gekennzeichnet, oft in Kombination mit dem englischen Begriff Water.
Tipp: Eine umfassende Onlinedatenbank mit Inhaltsstoffen und Erklärungen zu Funktion und Wirkweise bietet der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel.
4. Deutsche Begriffe nur begrenzt hilfreichAuf manchen Produkten stehen die Inhaltsstoffe zusätzlich auf Deutsch. Das kann hilfreich sein: Sheabutter und Teebaumöl sind durchaus verständlicher als „Butyrospermum Parkii Butter“ und „Melaleuca Alternifolia Leaf Oil“.
Bei den meisten Inhaltsstoffen nützt die Übersetzung einem Laien aber kaum. Das englische Glyceryl Stearate etwa heißt zu deutsch Glycerinstearat. Dass der Stoff die Haut glatt und geschmeidig macht und es sich zugleich um einen Emulgator handelt, der für Stabilität und Konsistenz des Produkts verantwortlich ist, wird auch durch die Übersetzung nicht klar.
5. Allergieauslösende Duftstoffe erkennen
Klare Kennzeichnung. Duftstoffe mit Allergiepotenzial müssen konkret benannt werden, so wie auf diesem beispielhaft ausgewählten Duschgel. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser
Duftstoffe können Anbieter mit der Sammelbezeichnung „Parfüm“, „Parfum“ oder „Aroma“ auf den Verpackungen kenntlich machen. Welche konkreten Duftstoffe ein Produkt enthält, ist daraus nicht zu ersehen.
Eine andere Regelung gilt für jene synthetischen und natürlichen Duftstoffe, die häufiger als andere für allergische Reaktionen verantwortlich gemacht werden. Sie müssen einzeln konkret aufgeführt werden – aber erst ab einer gewissen Konzentration: Bei Produkten, die wie Shampoo oder Duschgel abgespült werden, muss ihr Anteil 0,01 Prozent übersteigen. Bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, wie Handcreme, Deo oder Antitranspirant, gilt die konkrete Kennzeichnungspflicht ab einer Konzentration von über 0,001 Prozent. Dazu gehören etwa das blumig duftende Terpineol und das minzig-frische Menthol.
Tipp: Die Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe wurde aktuell von 24 auf 80 Duftstoffe erweitert. Ab dem 31. Juli 2026 müssen Kosmetikanbieter diese Vorgaben berücksichtigen, wenn sie neue Kosmetikprodukte zum ersten Mal in Verkehr bringen. Eingeräumt wurde ihnen eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2028 für Kosmetika, die bereits auf dem Markt sind.
Wenden Sie sich bei Allergieverdacht an einen Arzt. Je genauer der Auslöser ermittelt wird, umso besser. Die INCI-Begriffe werden im Allergiepass eingetragen und können beim Einkauf abgeglichen werden.
Wer die Abkürzung CI in der Inhaltsstoffliste entdeckt, ist auf einen Farbstoff gestoßen: CI steht für Colour-Index. Dem Kürzel folgt eine fünfstellige Zahlenkombination. Auf Lippenstiften, Lidschatten oder Make-up finden sich vor dem Colour-Index oft in eckigen Klammern die Zeichen „+/-“ oder der Hinweis „may contain“. Das heißt: Hier werden mehrere in der Produktreihe verwendete Farbstoffe aufgeführt, die aber nicht zwingend in jedem einzelnen Produkt enthalten sind.
Für den Hersteller ist das praktisch: Er muss kein gesondertes Etikett für jeden Lidschatten oder Lippenstift einer Linie erstellen, die es meist in verschiedenen Farbtönen gibt. Nachteil für Anwenderinnen und Anwender: Welcher Farbstoff im konkreten Produkt enthalten ist, lässt sich so nicht eindeutig nachvollziehen.
Tipp: In der Kritik steht Titandioxid (CI 77891). In Lebensmitteln ist der Weißmacher verboten, in Kosmetikprodukten weiter erlaubt. Mehr Informationen liefert unser FAQ Titandioxid.
Das bedeutet „Nano“
Für Farbstoffe gibt es aus Sicherheitsgründen eine Positivliste zugelassener Farbstoffe, die der EU-Kosmetikverordnung anhängt. Nur Farbstoffe, die auf dieser Liste stehen, dürfen eingesetzt werden. Werden Farbpigmente oder andere feste Bestandteile besonders klein auf Nano-Größe vermahlen und eingesetzt, muss dies hinter dem entsprechenden Inhaltsstoffe mit „(Nano)“ gekennzeichnet sein.
Konservierungsstoffe sorgen dafür, dass vor allem wasserreiche Produkte wie Cremes und Waschlotionen nicht verkeimen und Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze die Haut und Gesundheit schädigen. Die Anbieter müssen auf ihre Produkte die genaue Stoffbezeichnung drucken, einen Sammelbegriff dürfen sie nicht verwenden. Der EU-Kosmetikverordnung hängt eine Positivliste zugelassener Konservierungsstoffe an: Auf ihr steht, welcher Konservierungsstoff in welcher Konzentration maximal zum Einsatz kommen darf.
Zu den bekanntesten konservierenden Stoffen gehören die viel diskutierten Parabene. Sie sind in der Vergangenheit in den Verdacht geraten, das Hormonsystem zu beeinflussen. Einige wurden wegen fehlender Daten verboten. Weiterhin zugelassene Parabene wie Methyl- und Ethylparaben gelten als sicher und gut verträglich. Ersatzstoffe sind rar. Alternativen wie Methylisothiazolinon und Methylchlorisothiazolinon lösen recht häufig Allergien aus.
Übrigens: Auch Inhaltsstoffe, die vorrangig eine andere Funktion haben, können Kosmetika konservieren – etwa bestimmte Duftstoffe oder Emulgatoren. Zudem kann Alkohol ab einer bestimmten Konzentration vor Verkeimung schützen.
8. Mineralölbestandteile in Lippenpflege erkennen
Umstritten. Bei der Lippenpflege raten wir ab von mineralölbasierten Inhaltsstoffen wie Petrolatum. Bei diesem exemplarisch eingekauften Lippenpflegestift steht es auf der Liste der Inhaltsstoffe. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser
In Lippenstiften und Lippenpflegestiften raten wir, auf Mineralölbestandteile zu verzichten. Bestimmte Mineralölkohlenwasserstoffe wie etwa Mosh (Mineral oil saturated hydrocarbons) können sich im Körper anreichern, wenn sie von den Lippen geleckt und geschluckt werden. Gesundheitliche Folgen sind bisher nicht abschließend geklärt. Bestimmte Moah (Mineral oil aromatic hydrocarbons) mit speziellen chemischen Strukturen stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen.
Sind bestimmte Inhaltsstoffe auf der Packung angegeben, weist dies darauf hin, dass kritische Mineralölkohlenwasserstoffe oder Mosh-ähnliche synthetische Kohlenwasserstoffe enthalten sind. Wir raten dazu, unter anderem diese häufig verwendeten Inhaltsstoffe bei der Lippenpflege zu meiden:
Eine rein digitale Abrufbarkeit der Inhaltsstoffe, etwa über einen auf das Produkt gedruckten QR-Code, ist bisher nicht zulässig.
Gerade bei der Lippenpflege können echte Naturkosmetika eine gute Wahl sein – sie dürfen in der Regel keine Mineralölbestandteile enthalten. Wer sichergehen will, kann sich beim Einkauf an Naturkosmetiksiegeln orientieren, die von großen Verbänden mit klaren Richtlinien vergeben werden. Zu den gebräuchlichsten Siegeln gehören die von Natrue, BDIH und Ecocert. Bei der Herstellung und Zusammensetzung ihrer Produkte müssen sich die Kosmetikanbieter an die teils strengen Vorgaben der Zertifizierer-Organisationen halten. Neben Mineralölbestandteilen sind etwa auch synthetische Duft- oder Farbstoffe verboten.
Weil der Begriff „Naturkosmetik“ nicht geschützt ist, darf er auch auf Produkten stehen, die kein bekanntes Siegel tragen. Ob solche Produkte aber tatsächlich konkreten Standards entsprechen oder sich mit der Begriffsnutzung nur einen „grünen Anstrich“ geben, ist für Laien kaum erkennbar.
10. Inhaltsstoffe bei winzigen Produkten findenAuf Shampooflasche und Cremetiegel ist genug Platz, doch wo stehen die Inhaltsstoffe auf einem dünnen Eyeliner oder dem winzigen Nagellack? Die Anbieter behelfen sich bei Platzmangel oft mit einem einfachen Symbol: einer Hand in einem offenen Buch. Es bedeutet, dass nähere Informationen zum Produkt auf einem Schild am Regal oder in einer Broschüre nachzulesen sind.
Manchmal verbirgt sich die Liste der Inhaltsstoffe auch auf der Rückseite des aufgeklebten Etiketts. Dann ist meist eine Ecke des Etiketts farblich hervorgehoben und ein gebogener Pfeil zeigt an, dass es an dieser Stelle aufgeklappt werden kann. Eine rein digitale Abrufbarkeit der Inhaltsstoffe, etwa über einen auf das Produkt gedruckten QR-Code, ist bisher nicht zulässig.
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