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Inhaltsstoffe von Kosmetik: Zehn Tipps, wie Sie das Kleingedruckte endlich verstehen

Дата публикации: 05-05-2026 10:30:15

Was ist drin in Körperlotion, Shampoo oder Lippen­stift? Wir zeigen, was sich hinter den Fach­begriffen in den Inhalts­stoff­listen auf Kosmetik alles verbirgt.

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Ein Fremd­wort reiht sich ans andere, die Schrift ist winzig und kaum zu entziffern – oft ist es anstrengend, die Inhalts­stoff­listen auf Kosmetik­verpackungen zu lesen. Doch sie enthalten wert­volle Informationen, etwa für Menschen, die auf bestimmte Stoffe sensibel oder allergisch reagieren.

Mit etwas Übung können auch Laien die Geheim­nisse der Kosmetikdeklaration lüften. Wir haben zehn Tipps zur Orientierung zusammen­gestellt.

1. Haupt­bestand­teil steht ganz vorn

Die Bestand­teile eines Kosmetik­produkts werden nach ihrer Konzentration in absteigender Reihen­folge angegeben. Das heißt: Der Stoff, der auf der Liste ganz vorn steht, macht den größten Anteil im Produkt aus. Steht also „Aqua/Water“ am Anfang, was häufig der Fall ist, ist Wasser der Haupt­bestand­teil. Konkrete Angaben, zu wie viel Prozent etwa eine Gesichtscreme oder ein Make-up-Entferner aus Wasser besteht, müssen die Anbieter nicht machen.

2. Mini-Anteile stehen ganz hinten

Daraus folgt logischer­weise: Inhalts­stoffe, die nur in geringen Mengen enthalten sind, stehen weiter hinten in der Liste. Machen sie nur ein Prozent oder weniger aus, dürfen sie sogar in unge­ordneter Reihen­folge aufgelistet werden. Dabei muss nicht gekenn­zeichnet sein, wo die Ein-Prozent-Grenze in der Liste beginnt.

Interna­tional geltende Vorgaben

Kosmetik­anbieter müssen die Inhalts­stoffe auf ihren Produkten angeben – und zwar voll­ständig. Die EU-Kosmetikverordnung schreibt den Anbietern vor, wie sie die Inhalts­stoffe zu bezeichnen und aufzulisten haben. Grund­lage dafür ist die Interna­tional Nomenclature of Cosmetic Ingredients, kurz INCI. Über­setzt ins Deutsche spricht man vom Interna­tionalen Verzeichnis der Fach­begriffe für kosmetische Inhalts­stoffe.

Laut EU-Kosmetik­ver­ordnung sind die Stoffe „unver­wisch­bar, leicht lesbar und deutlich sicht­bar“ anzu­geben. Unsere Tests zeigen aber regel­mäßig: Gerade an der Lesbarkeit hapert es häufig.

3. Pflanzen­namen werden auf Latein angegeben

Die Gesetz­geber haben sich auf die Verwendung eng­lischer Begriffe geeinigt. Ausgenommen davon sind Pflanzen­namen. Sie werden in Latein genannt – so steht etwa Chamomilla Recutita Flower Extract für Kamillenblüten­extrakt und Lavandula Angustifolia Oil für Lavendelöl. Die Idee dahinter: Eng­lische und lateinische Fach­begriffe können viele Menschen auch über Sprach­grenzen hinweg verstehen. Auch Wasser wird auf Latein als Aqua gekenn­zeichnet, oft in Kombination mit dem eng­lischen Begriff Water.

Tipp: Eine umfassende Onlinedatenbank mit Inhaltsstoffen und Erklärungen zu Funk­tion und Wirk­weise bietet der Industrie­verband Körper­pflege- und Wasch­mittel.

4. Deutsche Begriffe nur begrenzt hilf­reich

Auf manchen Produkten stehen die Inhalts­stoffe zusätzlich auf Deutsch. Das kann hilf­reich sein: Sheabutter und Teebaumöl sind durch­aus verständlicher als „Butyrospermum Parkii Butter“ und „Melaleuca Alternifolia Leaf Oil“.

Bei den meisten Inhalts­stoffen nützt die Über­setzung einem Laien aber kaum. Das eng­lische Glyceryl Stearate etwa heißt zu deutsch Glycerins­tearat. Dass der Stoff die Haut glatt und geschmeidig macht und es sich zugleich um einen Emulgator handelt, der für Stabilität und Konsistenz des Produkts verantwort­lich ist, wird auch durch die Über­setzung nicht klar.

5. Allergie­auslösende Duft­stoffe erkennen Inhalts­stoffe von Kosmetik - Zehn Tipps, wie Sie das Klein­gedruckte endlich verstehen

Klare Kenn­zeichnung. Duft­stoffe mit Allergie­potenzial müssen konkret benannt werden, so wie auf diesem beispielhaft ausgewählten Duschgel. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

Duft­stoffe können Anbieter mit der Sammelbezeichnung „Parfüm“, „Parfum“ oder „Aroma“ auf den Verpackungen kennt­lich machen. Welche konkreten Duft­stoffe ein Produkt enthält, ist daraus nicht zu ersehen.

Eine andere Regelung gilt für jene synthetischen und natürlichen Duft­stoffe, die häufiger als andere für allergische Reaktionen verantwort­lich gemacht werden. Sie müssen einzeln konkret aufgeführt werden – aber erst ab einer gewissen Konzentration: Bei Produkten, die wie Shampoo oder Duschgel abge­spült werden, muss ihr Anteil 0,01 Prozent über­steigen. Bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, wie Handcreme, Deo oder Antitranspirant, gilt die konkrete Kenn­zeichnungs­pflicht ab einer Konzentration von über 0,001 Prozent. Dazu gehören etwa das blumig duftende Terpineol und das minzig-frische Menthol.

Tipp: Die Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe wurde aktuell von 24 auf 80 Duft­stoffe erweitert. Ab dem 31. Juli 2026 müssen Kosmetik­anbieter diese Vorgaben berück­sichtigen, wenn sie neue Kosmetik­produkte zum ersten Mal in Verkehr bringen. Einge­räumt wurde ihnen eine Über­gangs­frist bis zum 31. Juli 2028 für Kosmetika, die bereits auf dem Markt sind.

Wenden Sie sich bei Allergie­verdacht an einen Arzt. Je genauer der Auslöser ermittelt wird, umso besser. Die INCI-Begriffe werden im Allergiepass einge­tragen und können beim Einkauf abge­glichen werden.

6. Farb­stoffe entschlüsseln

Wer die Abkür­zung CI in der Inhalts­stoff­liste entdeckt, ist auf einen Farb­stoff gestoßen: CI steht für Colour-Index. Dem Kürzel folgt eine fünf­stel­lige Zahlen­kombination. Auf Lippen­stiften, Lidschatten oder Make-up finden sich vor dem Colour-Index oft in eckigen Klammern die Zeichen „+/-“ oder der Hinweis „may contain“. Das heißt: Hier werden mehrere in der Produkt­reihe verwendete Farb­stoffe aufgeführt, die aber nicht zwingend in jedem einzelnen Produkt enthalten sind.

Für den Hersteller ist das praktisch: Er muss kein gesondertes Etikett für jeden Lidschatten oder Lippen­stift einer Linie erstellen, die es meist in verschiedenen Farbtönen gibt. Nachteil für Anwende­rinnen und Anwender: Welcher Farb­stoff im konkreten Produkt enthalten ist, lässt sich so nicht eindeutig nach­voll­ziehen.

Tipp: In der Kritik steht Titan­dioxid (CI 77891). In Lebens­mitteln ist der Weiß­macher verboten, in Kosmetik­produkten weiter erlaubt. Mehr Informationen liefert unser FAQ Titandioxid.

Das bedeutet „Nano“

Für Farb­stoffe gibt es aus Sicher­heits­gründen eine Positivliste zugelassener Farbstoffe, die der EU-Kosmetik­ver­ordnung anhängt. Nur Farb­stoffe, die auf dieser Liste stehen, dürfen einge­setzt werden. Werden Farbpigmente oder andere feste Bestand­teile besonders klein auf Nano-Größe vermahlen und einge­setzt, muss dies hinter dem entsprechenden Inhalts­stoffe mit „(Nano)“ gekenn­zeichnet sein.

7. Das gilt bei Konservierungs­stoffen

Konservierungs­stoffe sorgen dafür, dass vor allem wasser­reiche Produkte wie Cremes und Wasch­lotionen nicht verkeimen und Bakterien, Hefen oder Schimmelpilze die Haut und Gesundheit schädigen. Die Anbieter müssen auf ihre Produkte die genaue Stoff­bezeichnung drucken, einen Sammel­begriff dürfen sie nicht verwenden. Der EU-Kosmetik­ver­ordnung hängt eine Positivliste zugelassener Konservierungsstoffe an: Auf ihr steht, welcher Konservierungs­stoff in welcher Konzentration maximal zum Einsatz kommen darf.

Zu den bekann­testen konservierenden Stoffen gehören die viel diskutierten Parabene. Sie sind in der Vergangenheit in den Verdacht geraten, das Hormon­system zu beein­flussen. Einige wurden wegen fehlender Daten verboten. Weiterhin zugelassene Parabene wie Methyl- und Ethyl­paraben gelten als sicher und gut verträglich. Ersatz­stoffe sind rar. Alternativen wie Methylisothiazolinon und Methyl­chlorisothiazolinon lösen recht häufig Allergien aus.

Übrigens: Auch Inhalts­stoffe, die vorrangig eine andere Funk­tion haben, können Kosmetika konservieren – etwa bestimmte Duft­stoffe oder Emulgatoren. Zudem kann Alkohol ab einer bestimmten Konzentration vor Verkeimung schützen.

8. Mineral­ölbestand­teile in Lippen­pflege erkennen Inhalts­stoffe von Kosmetik - Zehn Tipps, wie Sie das Klein­gedruckte endlich verstehen

Umstritten. Bei der Lippen­pflege raten wir ab von mineral­ölbasierten Inhalts­stoffen wie Petrolatum. Bei diesem exemplarisch einge­kauften Lippen­pfle­gestift steht es auf der Liste der Inhalts­stoffe. © Stiftung Warentest / Ralph Kaiser

In Lippenstiften und Lippenpflegestiften raten wir, auf Mineral­ölbestand­teile zu verzichten. Bestimmte Mineral­ölkohlen­wasser­stoffe wie etwa Mosh (Mineral oil saturated hydrocarbons) können sich im Körper anreichern, wenn sie von den Lippen geleckt und geschluckt werden. Gesundheitliche Folgen sind bisher nicht abschließend geklärt. Bestimmte Moah (Mineral oil aromatic hydrocarbons) mit speziellen chemischen Strukturen stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen.

Sind bestimmte Inhalts­stoffe auf der Packung angegeben, weist dies darauf hin, dass kritische Mineral­ölkohlen­wasser­stoffe oder Mosh-ähnliche synthetische Kohlen­wasser­stoffe enthalten sind. Wir raten dazu, unter anderem diese häufig verwendeten Inhalts­stoffe bei der Lippen­pflege zu meiden:

  • Paraffin
  • Petrolatum
  • Cera Microcry­stallina
  • Poly­ethylene, Poly­butene und Polyisobutene.

Eine rein digitale Abruf­barkeit der Inhalts­stoffe, etwa über einen auf das Produkt gedruckten QR-Code, ist bisher nicht zulässig.

9. Bei Naturkosmetik auf Siegel achten

Gerade bei der Lippen­pflege können echte Naturkosmetika eine gute Wahl sein – sie dürfen in der Regel keine Mineral­ölbestand­teile enthalten. Wer sicher­gehen will, kann sich beim Einkauf an Naturkosmetiksiegeln orientieren, die von großen Verbänden mit klaren Richt­linien vergeben werden. Zu den gebräuchlichsten Siegeln gehören die von Natrue, BDIH und Ecocert. Bei der Herstellung und Zusammenset­zung ihrer Produkte müssen sich die Kosmetik­anbieter an die teils strengen Vorgaben der Zertifizierer-Organisationen halten. Neben Mineral­ölbestand­teilen sind etwa auch synthetische Duft- oder Farb­stoffe verboten.

Weil der Begriff „Naturkosmetik“ nicht geschützt ist, darf er auch auf Produkten stehen, die kein bekanntes Siegel tragen. Ob solche Produkte aber tatsäch­lich konkreten Stan­dards entsprechen oder sich mit der Begriffs­nutzung nur einen „grünen Anstrich“ geben, ist für Laien kaum erkenn­bar.

10. Inhalts­stoffe bei winzigen Produkten finden

Auf Shampoo­flasche und Creme­tiegel ist genug Platz, doch wo stehen die Inhalts­stoffe auf einem dünnen Eyeliner oder dem winzigen Nagellack? Die Anbieter behelfen sich bei Platz­mangel oft mit einem einfachen Symbol: einer Hand in einem offenen Buch. Es bedeutet, dass nähere Informationen zum Produkt auf einem Schild am Regal oder in einer Broschüre nach­zulesen sind.

Manchmal verbirgt sich die Liste der Inhalts­stoffe auch auf der Rück­seite des aufgeklebten Etiketts. Dann ist meist eine Ecke des Etiketts farblich hervorgehoben und ein gebogener Pfeil zeigt an, dass es an dieser Stelle aufgeklappt werden kann. Eine rein digitale Abruf­barkeit der Inhalts­stoffe, etwa über einen auf das Produkt gedruckten QR-Code, ist bisher nicht zulässig.

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