Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder ins Arbeitsleben zurückkehren, können sie das stufenweise tun – nach dem „Hamburger Modell“. Doch es kommt aufs Detail an.
Jeden Schritt gut überlegen
1. Genesung. Ob nach langer schwerer psychischer oder körperlicher Erkrankung oder einem Unfall – zunächst muss abzusehen sein, dass Sie bald wieder ganz genesen. Dann kommt eine stufenweise Wiedereingliederung in Frage, um Ihnen den Übergang zum normalen Arbeitsalltag zu erleichtern. Wichtig: Ihre Teilnahme ist freiwillig.
2. Arztgespräch. Oft schließt sich an wochen- oder monatelange medizinische Behandlung ein Reha-Aufenthalt an. Häufig weisen dort Ärzte oder Mitarbeiter der Sozialstation auf die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung hin. Ansonsten ist erster Ansprechpartner Ihr behandelnder Arzt zu Hause.
3. Rückkehr. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob das Hamburger Modell für Sie geeignet ist. Er legt dann mit Ihnen den Stufenplan fest. In ihm steht, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten und in welchem Abstand die Stunden erhöht werden, bis Sie wieder voll einsteigen. Sie sind weiter krank geschrieben und erhalten kein Gehalt, sondern Kranken-, Übergangs- oder Verletztengeld.
4. Stufenplan. Der Stufenplan enthält Beginn und Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme sowie die tägliche Arbeitszeit und die Steigerungen Ihrer Arbeitsstunden im Wochenverlauf. Beschrieben sind die Tätigkeiten, die Sie während der Phase der Wiedereingliederung ausüben dürfen, ebenso diejenigen, die verboten sind (etwa „Tätigkeiten nur im Sitzen“, „darf nicht heben“). Außerdem enthält er eventuell notwendige Maßnahmen am Arbeitsplatz, etwa einen verstellbaren Tisch. Festgelegt sind ein Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende und Gründe, die einen Abbruch rechtfertigen sowie die Höhe eines Arbeitsentgelts, wenn der Arbeitgeber dieses zahlt.
5. Arbeitgeber. Legen Sie den Stufenplan Ihrem Arbeitgeber vor. Ist auch er einverstanden, können Sie starten. Ablehnen wird er nur, wenn eine stufenweise Rückkehr bei Ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.
6. Antrag. Ist Ihr Chef mit dem Stufenplan einverstanden, stellen Sie den Antrag schriftlich.
Die Krankenkasse ist zuständig, wenn Sie von ihr Krankengeld erhalten.
An die Rentenversicherung geht der Antrag, wenn der Wiedereinstieg spätestens vier Wochen nach Abschluss einer von der Rentenversicherung finanzierten Rehamaßnahme beginnt. Sie erhalten dann Übergangsgeld.
Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie einen Betriebsunfall hatten. Sie zahlt Verletztengeld.
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