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Geförderte Altersvorsorge: Tschüss Riester und hallo Altersvorsorgedepot!

Дата публикации: 05-08-2026 13:03:35

Das Gesetz zur Riester-Nach­folge ist durch den Bundes­rat. Wir erklären, was es mit dem Alters­vorsorgedepot auf sich hat und wie Vorsorgende jetzt am besten handeln.

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Die Bundes­regierung will Sparen mit Hilfe des Staates ab Januar 2027 güns­tiger, rendite­stärker, unbürokratischer machen und es auch für Selbst­ständige öffnen. Herz­stück des Ganzen: Ein Alters­vorsorge-Depot, bei dem Vorsorgende ihr Geld direkt in Fonds oder ETF anlegen können.

Wer sich nicht intensiv mit der Geld­anlage beschäftigen will, kann ein Stan­dard­depot wählen. Für dieses gelten strengere Vorgaben und es ist sicher­heits­orientierter. Die Effektiv­kosten sind dort bei 1 Prozent gedeckelt – ein Fort­schritt. Aus Verbrauchersicht sind die Kosten so aber immer noch zu hoch. Neben Finanz­dienst­leistern soll auch ein öffent­licher Träger das Stan­dard­depot anbieten. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch offen.

Die für Sparer oft sehr teure lebens­lange Verrentung des Kapitals in der Auszahl­phase wird zudem nicht mehr verpflichtend sein. Es wird künftig auch reine Auszahl­pläne geben. Diese dürfen allerdings frühestens mit dem 85. Lebens­jahr enden.

Bis zu 540 Euro Grund­zulage

Weitere grund­legende Änderung: Die Förderung wird umge­stellt. Das Einkommen spielt künftig keine Rolle mehr. Die Förderung hängt dann allein von der Spar­leistung ab. So gibt der Staat Sparenden, die jähr­lich bis 360 Euro investieren, für jeden einge­zahlten Euro 50 Cent hinzu. Für Einzahlungen darüber hinaus gibt es nur noch 25 Cent pro Euro. Bei 1 800 Euro an selbst gezahlten Beiträgen im Jahr ist Schluss. Maximal können Sparende so 540 Euro Grund­zulage erhalten.

Weiterhin soll es für Eltern auch Kinder­zulagen und für Berufs­einsteiger einen Bonus geben (siehe auch Im Detail - so sieht die neue geförderte Altersvorsorge aus).

So hoch fallen Ihre Zulagen künftig aus

Mit unserem Rechner können Sie schnell ausrechnen, wie viel Zulagen Sie ab 2027 für Ihre Einzahlung nach der neuen Fördersystematik erhalten werden. Der Mindest­betrag, den Sie selbst im Jahr einzahlen müssen, liegt bei 120 Euro. Die Ober­grenze für die eigene Einzahlung soll bei 6 840 Euro liegen. Zulagen und Erträge können zusätzlich in das Depot fließen.

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Nicht alles verbessert sich mit der Reform

Nicht alles wird für alle besser nach der Reform. So wird etwa die Alters­grenze für den Auszahlungs­beginn von 62 auf 65 Jahre ange­hoben. Ausnahmen gibt es für Sparer, die bereits vorher eine gesetzliche Alters­rente beziehen. Auch neu: Die Auszahlung darf nicht nach dem 70. Geburts­tag beginnen.

Nicht erwerbs­tätige Ehepartner erhalten maximal 175 Euro Grund­zulage und profitieren nicht von der neuen beitrags­proportionalen Förderung.

Der Mindest­betrag, den Vorsorgende einzahlen müssen, um über­haupt Förderung zu erhalten, wird bei 120 Euro im Jahr liegen. Derzeit können Sparer in bestimmten Fällen bereits ab 60 Euro im Jahr die volle Förderung erhalten.

Mehr Eigenbeitrag für manche Eltern

Eltern mit nied­rigem Einkommen stellen sich bei einem Wechsel unter Umständen schlechter. Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt derzeit beispiels­weise nur 60 Euro im Jahr ein, erhält dafür aber immerhin 1 075 Euro Förderung im Jahr. Nach dem neuen Modell müssten sie über 300 Euro im Jahr einzahlen, um eine ähnlich hohe Förderung zu erhalten.

Noch kein Vertrag: Abwarten oder abschließen?

Im Schwebe­zustand zwischen alter und neuer Alters­vorsorge-Welt ist es nicht ganz einfach zu entscheiden, ob das Warten auf die neuen Produkte ab 2027 oder der schnelle Abschluss eines Vertrags alter Bauart die bessere Option ist. Nach derzeitigem Stand raten wir Folgendes:

  • Sie wollen keine Förderung verschenken und nicht auf die neuen Vorsorge-Angebote warten: Wählen Sie einen Riester-Fonds­sparplan. Fonds­sparpläne sind – auch im Hinblick auf einen späteren Wechsel zu den Neuregelungen – deutlich flexibler als Riester-Renten­versicherungen.
  • Sie haben ein sehr geringes Einkommen und mehrere Kinder: Das derzeitige Riester-Modell könnte zunächst für Sie lukrativer sein als das zukünftige. Rechnen Sie es durch. Bis Ende des Jahres 2026 steht es noch zur Verfügung. Auch hier raten wir zum Abschluss von Riester-Fonds­sparplänen.
  • Sie möchten lieber auf die neuen Riester-Produkte warten: Schieben Sie das Sparen fürs Alter nicht gleich ganz auf. Das von der Stiftung Warentest entwickelte Pantoffel-Portfolio eignet sich auch für die Alters­vorsorge.

Tipp: Wie Sie Ihre Alters­vorsorge am besten in den Griff bekommen und wo Sie dabei fach­kundige Hilfe finden, zeigt Ihnen unser Renten-Check mit Praxistest.

In der Spar­phase: Weitermachen oder aufhören?
  • Generell ist es nicht gut, die Alters­vorsorge zu unter­brechen. Die Wechsel­möglich­keiten sollen sich mit den neuen Rege­lungen zudem deutlich verbessern. In den meisten Fällen dürfte es daher das Beste sein, einfach weiter zu sparen und auf die neuen Produkte zu warten.
  • Sind die neuen Riester-Angebote auf dem Markt, analysieren Sie, ob der Wechsel zum neuen System und einem neuen Produkt für Sie wirk­lich die bessere Alternative ist. Die Stiftung Warentest wird Ihnen dabei helfen.
Kurz vor der Rente: Auszahlen oder aufschieben?

Die Auszahl­konditionen sollen künftig flexibler werden und die teure Verrentung des Kapitals ab einem Alter von 85 Jahren nicht mehr obliga­torisch sein. Das könnte die Angebote für die Auszahl­phase deutlich güns­tiger machen. Auch sollen Kunden zum Renten­beginn leichter den Anbieter wechseln können. Derzeit ist ein Wechsel zu Renten­beginn praktisch unmöglich.

  • Sie haben einen Riester-Bank- oder Fonds­sparplan und stehen kurz vor der Auszahl­phase: Es könnte sinn­voll sein, die Auszahlung bis 2027 hinaus­zuzögern. Über­prüfen Sie, ob Ihr Vertrag das zulässt und kontaktieren Sie zu gegebener Zeit Ihren Anbieter. Im Einvernehmen mit ihm können Sie eventuell um die teure Rest­verrentung Ihres Kapitals herum­kommen, ohne mit dem Vertrag komplett ins neue System wechseln zu müssen.
  • Sie haben eine Riester-Renten­versicherung: Hier ist es schwieriger zu beur­teilen, ob sich ein Aufschub der Auszahlung lohnt. Das hängt sehr von Ihrem individuellen Vertrag und der konkreten Ausgestaltung der künftigen Wechsel­möglich­keiten ab. Lassen Sie sich am besten unabhängig beraten, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.

Tipp: Ihr Vertrag lässt keinen Aufschub der Auszahlung zu? Unser Artikel Geld oder Rente zeigt ihnen, wie Sie derzeit das beste aus Ihrem Vertrag machen. Wie Sie am besten bei der Planung Ihrer Alters­vorsorge vorgehen und wo Sie Hilfe bekommen, zeigt unser großer Altersvorsorge-Check.

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