Das Gesetz zur Riester-Nachfolge ist durch den Bundesrat. Wir erklären, was es mit dem Altersvorsorgedepot auf sich hat und wie Vorsorgende jetzt am besten handeln.
Die Bundesregierung will Sparen mit Hilfe des Staates ab Januar 2027 günstiger, renditestärker, unbürokratischer machen und es auch für Selbstständige öffnen. Herzstück des Ganzen: Ein Altersvorsorge-Depot, bei dem Vorsorgende ihr Geld direkt in Fonds oder ETF anlegen können.
Wer sich nicht intensiv mit der Geldanlage beschäftigen will, kann ein Standarddepot wählen. Für dieses gelten strengere Vorgaben und es ist sicherheitsorientierter. Die Effektivkosten sind dort bei 1 Prozent gedeckelt – ein Fortschritt. Aus Verbrauchersicht sind die Kosten so aber immer noch zu hoch. Neben Finanzdienstleistern soll auch ein öffentlicher Träger das Standarddepot anbieten. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch offen.
Die für Sparer oft sehr teure lebenslange Verrentung des Kapitals in der Auszahlphase wird zudem nicht mehr verpflichtend sein. Es wird künftig auch reine Auszahlpläne geben. Diese dürfen allerdings frühestens mit dem 85. Lebensjahr enden.
Bis zu 540 Euro GrundzulageWeitere grundlegende Änderung: Die Förderung wird umgestellt. Das Einkommen spielt künftig keine Rolle mehr. Die Förderung hängt dann allein von der Sparleistung ab. So gibt der Staat Sparenden, die jährlich bis 360 Euro investieren, für jeden eingezahlten Euro 50 Cent hinzu. Für Einzahlungen darüber hinaus gibt es nur noch 25 Cent pro Euro. Bei 1 800 Euro an selbst gezahlten Beiträgen im Jahr ist Schluss. Maximal können Sparende so 540 Euro Grundzulage erhalten.
Weiterhin soll es für Eltern auch Kinderzulagen und für Berufseinsteiger einen Bonus geben (siehe auch Im Detail - so sieht die neue geförderte Altersvorsorge aus).
So hoch fallen Ihre Zulagen künftig ausMit unserem Rechner können Sie schnell ausrechnen, wie viel Zulagen Sie ab 2027 für Ihre Einzahlung nach der neuen Fördersystematik erhalten werden. Der Mindestbetrag, den Sie selbst im Jahr einzahlen müssen, liegt bei 120 Euro. Die Obergrenze für die eigene Einzahlung soll bei 6 840 Euro liegen. Zulagen und Erträge können zusätzlich in das Depot fließen.
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Nicht alles wird für alle besser nach der Reform. So wird etwa die Altersgrenze für den Auszahlungsbeginn von 62 auf 65 Jahre angehoben. Ausnahmen gibt es für Sparer, die bereits vorher eine gesetzliche Altersrente beziehen. Auch neu: Die Auszahlung darf nicht nach dem 70. Geburtstag beginnen.
Nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten maximal 175 Euro Grundzulage und profitieren nicht von der neuen beitragsproportionalen Förderung.
Der Mindestbetrag, den Vorsorgende einzahlen müssen, um überhaupt Förderung zu erhalten, wird bei 120 Euro im Jahr liegen. Derzeit können Sparer in bestimmten Fällen bereits ab 60 Euro im Jahr die volle Förderung erhalten.
Mehr Eigenbeitrag für manche ElternEltern mit niedrigem Einkommen stellen sich bei einem Wechsel unter Umständen schlechter. Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt derzeit beispielsweise nur 60 Euro im Jahr ein, erhält dafür aber immerhin 1 075 Euro Förderung im Jahr. Nach dem neuen Modell müssten sie über 300 Euro im Jahr einzahlen, um eine ähnlich hohe Förderung zu erhalten.
Noch kein Vertrag: Abwarten oder abschließen?Im Schwebezustand zwischen alter und neuer Altersvorsorge-Welt ist es nicht ganz einfach zu entscheiden, ob das Warten auf die neuen Produkte ab 2027 oder der schnelle Abschluss eines Vertrags alter Bauart die bessere Option ist. Nach derzeitigem Stand raten wir Folgendes:
Tipp: Wie Sie Ihre Altersvorsorge am besten in den Griff bekommen und wo Sie dabei fachkundige Hilfe finden, zeigt Ihnen unser Renten-Check mit Praxistest.
In der Sparphase: Weitermachen oder aufhören?Die Auszahlkonditionen sollen künftig flexibler werden und die teure Verrentung des Kapitals ab einem Alter von 85 Jahren nicht mehr obligatorisch sein. Das könnte die Angebote für die Auszahlphase deutlich günstiger machen. Auch sollen Kunden zum Rentenbeginn leichter den Anbieter wechseln können. Derzeit ist ein Wechsel zu Rentenbeginn praktisch unmöglich.
Tipp: Ihr Vertrag lässt keinen Aufschub der Auszahlung zu? Unser Artikel Geld oder Rente zeigt ihnen, wie Sie derzeit das beste aus Ihrem Vertrag machen. Wie Sie am besten bei der Planung Ihrer Altersvorsorge vorgehen und wo Sie Hilfe bekommen, zeigt unser großer Altersvorsorge-Check.