Daheim umzubauen, kann das Leben mit Handicaps vereinfachen. Die Pflegekasse unterstützt viele der sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Wir zeigen, wann.
Bodenschwellen, niedrige Toilette, enge Dusche mit hoher Stufe – ist jemand gesundheitlich eingeschränkt, können aus baulichen Eigenheiten unüberwindliche Barrieren werden, die die Eigenständigkeit behindern, sogar unmöglich machen. Doch vieles lässt sich durch kleinere oder größere Umbauten erleichtern. Die Pflegekasse gibt dafür einen Zuschuss. Die wichtigste Voraussetzung: ein Pflegegrad, egal welcher.
Das Geld kann für Umbauten in der Miet- oder Eigentumswohnung oder im eigenen Haus benutzt werden. Auf Antrag gibt es bis zu 4 180 Euro dazu. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind es bis zu 16 720 Euro.
Umbaumaßnahmen individuell planenZunächst ist zu überlegen, was eine betroffene Person konkret unabhängiger von fremder Hilfe machen könnte – oder auch: was Angehörigen oder externen Helfern die Pflege erleichtern würde. Ganz konkret: Treppenlift, eingeebnete Türschwellen, tiefer gehängte Küchenschränke, ein Herdwächter, der bei Überhitzung den Ofen abschaltet, eine bodengleiche Dusche?
Die örtlichen Pflegestützpunkte geben bei Bedarf Tipps, auch regionale Wohnungsberatungsstellen sind ansprechbar. Adressen dafür hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung. Noch mehr Tipps finden Sie in unserem Überblick Wohnen im Alter.
Vermieter rechtzeitig kontaktierenMieter müssen ihren Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn sie zum Beispiel das Bad umbauen wollen, und zwar vorher. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf dessen Zustimmung. Er kann nur Nein sagen, wenn der Umbau die Bausubstanz zu stark beschädigen würde oder andere Bewohner beeinträchtigt.
Notwendigkeit des Umbaus darlegenWer einen Umbau plant, sucht sich am besten Handwerksbetriebe mit dem Zertifikat „DIN-geprüfte Fachkraft für barrierefreies Bauen“ und holt detaillierte Kostenvoranschläge ein. In einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse beantragen Pflegebedürftige selbst oder mögliche Bevollmächtigte für sie eine „Wohnumfeldverbesserung“. Hinein gehören Daten und Versichertennummer des oder der Pflegebedürftigen, ein Nachweis des Pflegegrades, der Kostenvoranschlag des Handwerkers mit dem besten Angebot sowie eine Erläuterung der Wohnsituation und der Verbesserungen, die sich durch die Umbauten ergeben. Die Pflegekasse muss binnen drei Wochen entscheiden, binnen fünf Wochen, wenn externe Fachkräfte den Antrag begutachten.
Schriftliche Genehmigung abwartenErst mit dem schriftlichen Bescheid der Pflegekasse sollten die Bauarbeiten starten. Nach deren Abschluss reichen Pflegebedürftige oder deren Bevollmächtigte die bezahlte Rechnung, ausgestellt auf den Namen des oder der Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse ein.
Tipp: Verschlechtert sich Ihre Gesundheit, so dass weitere Umbauten nötig sind, um das Leben daheim zu ermöglichen, können Sie erneut einen Antrag stellen. Lässt sich Ihr Zuhause nicht entsprechend umbauen, kann auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung bezuschusst werden.
Widerspruch einlegen bei AblehnungLehnt die Pflegekasse den Antrag auf den Zuschuss ab, können Pflegebedürftige oder deren Bevollmächtigte binnen eines Monats Widerspruch dagegen einlegen. Das Widerspruchsschreiben sollte ausführlich und begründet sein.
Tipp: Schicken Sie den Widerspruch am besten als Einschreiben mit Rückantwort. Antwortet die Pflegekasse nicht innerhalb von drei Monaten, können Sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.
Zuschuss auch für PrivatversicherteAuch wer privat pflegeversichert ist, kann den Umbau-Zuschuss beantragen. Dafür wird allerdings ein Gutachten verlangt: Entweder hatte ein Gutachter entsprechende Maßnahmen schon bei der Pflegegrad-Einstufung empfohlen, oder es kommt erneut ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von Medicproof vorbei. Das ist der Medizinische Dienst der privaten Versicherer.
Gerichtsstreit um barrierefreie UmbautenPflegebedürftige oder Angehörige ziehen im Streit um den Umbau-Zuschuss manchmal auch vor Gericht. Hier einige Beispiele.
Auch für andere, mobile Formen der Unterstützung im Pflegealltag kommt die Pflegekasse auf Antrag auf. Für Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Lagerungshilfen, Hausnotruf, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Rollator oder Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Nicht aber für Inkontinenzeinlagen, also Windeln für Erwachsene. Sie werden auf Antrag von der Krankenkasse bezahlt. Nötig ist dafür ein ärztliches Rezept. Die Windeln gehören zu den medizinischen Hilfsmitteln wie Brillen, Hörgeräte, Inhalationsgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe. Bei Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln gibt es jeweils einen Eigenanteil.
Wo es sonst noch Geld für die Wohnumfeldverbesserung gibtEs gibt neben der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung weitere Möglichkeiten, Geld für die Anpassung der Wohnung zu erhalten: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch einen zinsgünstigen Kredit über bis zu 50 000 Euro an. Die Mittel für einen Zuschuss für barrierefreie Umbauten – 10 Prozent der förderfähigen Kosten (bis 2 500 Euro), bei Hausbesitzern 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (bis 6 250 Euro) – sind derzeit allerdings ausgeschöpft. Neue Anträge können frühestens ab 2027 gestellt werden.
Ein Pflegegrad ist bei der KfW-Bank nicht erforderlich. Die Förderung kann mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombiniert werden. Dann schießt sie in der Regel nur den Betrag zu, der nach Erstattung der Pflegekasse übrig bleibt.
Regionale Förderprogramme für Barrierefreiheit nutzenWer einen Riester-Sparvertrag hat, kann das Altersvorsorgevermögen auch einzusetzen, um selbstgenutztes Wohneigentum altersgerecht und barrierefrei umzubauen. Einige Bundesländer haben außerdem eigene Förderprogramme für den barrierefreien Umbau, auch Kommunen geben teils Geld dazu.
Tipp: Regionale Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen wissen, wohin Sie sich jeweils wenden können.
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