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Ehepaar fordert Tausende Euro zurück - Pikanter Rechtsstreit um FKK-Bereich auf AIDAdiva

Дата публикации: 28-07-2026 11:56:35

Urlauber streiten vor Gericht mit Reederei um verkleinerten FKK-Bereich auf Kreuzfahrt.

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Ehepaar fordert Tausende Euro zurück: Pikanter Rechtsstreit um FKK-Bereich auf AIDAdiva

Michael Balke (71), selbst Rechtsanwalt und früherer Finanzrichter, liegt mit AIDA im Rechtsstreit

28.07.2026 - 13:56 Uhr

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Vier Monate um die Welt für rund 70.000 Euro – und dann dieser Ärger! Die Dortmunder Ruheständler Sabine Hartmann und Michael Balke (beide 71) gingen im November 2025 an Bord der AIDAdiva. Ihre Weltreise führte sie bis März in diesem Jahr von Hamburg einmal um den Globus. Doch statt unbeschwerter Kreuzfahrt gab es Streit um nackte Tatsachen: AIDA-Stammkunde B. beklagt einen drastisch verkleinerten FKK-Bereich, ein für normale Passagiere gesperrtes Sonnendeck und weniger Auswahl in den kostenlosen Buffetrestaurants. Jetzt beschäftigt der Fall das Landgericht Rostock.

Die Klage ist auch für andere Urlauber interessant, da die Frage geklärt werden muss: War ein ausreichend großer FKK-Bereich ein zugesicherter Bestandteil der Reise? Da gehen die Meinungen auseinander.

Das Ehepaar hatte die Reise bereits im Februar 2024 festgebucht. Nach eigenen Angaben gingen die beiden dabei davon aus, dass die AIDAdiva weiterhin über den bekannten großzügigen FKK-Bereich mit vielen Liegen, Schattenplätzen, Duschen und Whirlpools verfügt. Das sei auch beim Zeitpunkt der Buchung auf der Aida-Website in Deckplänen so ersichtlich, sagt das Paar.

Da war an Bord der AIDAdiva noch alles fein. Sabine Hartmann und Michael Balke (beide 71) genießen das Essen unter freiem Himmel

Doch nach einem Umbau war alles anders: Der frühere FKK-Bereich wurde zum sogenannten Skydeck – und darf nach Darstellung der Kläger nur noch von Suitengästen genutzt werden.

Für die übrigen Passagiere sei an anderer Stelle lediglich eine deutlich kleinere Nacktfläche eingerichtet worden. Balke spricht von einem „FKK-Kästchen“: wenige eng nebeneinanderstehende Liegen, kein Whirlpool, keine Dusche und kaum Schatten. Zudem sei der Bereich nicht vollständig vor Blicken geschützt.

Besonders ärgerlich aus Sicht des Ehepaars: AIDA habe vor Reisebeginn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der alte Bereich nicht mehr allen Gästen zur Verfügung stehe. Balke zu BILD: „Der frühere großzügige FKK-Bereich ist komplett abgeschafft worden. Das neu geschaffene FKK-Kästchen ist für einen wirklichen FKK-Aufenthalt nicht geeignet.“

Beschwerde schon mitten auf dem Pazifik

Der Aida-Kunde, selbst Rechtsanwalt und früherer Finanzrichter, ließ den Ärger nicht bis zur Rückkehr liegen. Bereits auf dem Pazifik zeigte er die aus seiner Sicht bestehenden Reisemängel schriftlich bei AIDA an und setzte eine Frist von 48 Stunden zur Abhilfe.

Auch mit dem Hoteldirektor der AIDAdiva führte das Ehepaar während der Reise ein Gespräch. Nach Darstellung des BILD-Lesers zeigte dieser zwar Verständnis, konnte das Skydeck aber nicht für alle Gäste freigeben.

In dem inzwischen laufenden Gerichtsverfahren beziffert das Ehepaar seine Forderung auf 22 Prozent eines Reisepreises von rund 70.000 Euro. Gerade wurde vor dem Landgericht Rostock mündlich verhandelt. Nach Darstellung von Balke ließ das Gericht erkennen, dass es den Klägern möglicherweise nur eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zugestehen könnte. Der Anwalt der Reederei hat die vollständige Abweisung der Klage beantragt. Balke kündigt bereits an: „Wir werden notfalls in die nächste Instanz gehen.“ Auf BILD-Anfrage wollte sich AIDA nicht zu dem laufenden Fall äußern.

Das sagt ein unabhängiger Rechts-Experte

Verbraucheranwalt Arndt Kempgens (57)

BILD legte den Fall Verbraucheranwalt Arndt Kempgens (57) aus Gelsenkirchen vor. Sein Urteil: „Auf die Werbung – etwa auf der Aida-Website – müssen sich Urlauber verlassen können. Wenn dort der große FKK-Bereich zugesichert war, dann ist eine Reisepreisminderung zwischen 10 und 15 Prozent gerechtfertigt. Wenn der FKK-Bereich dort nicht näher beschrieben war und die Reisenden nur ihre Erfahrungen der Vorjahre für sich zugrunde gelegt haben, sehe ich keine Minderung, da der FKK-Bereich ja nicht Vertragsgrundlage war. Es gibt keine Pflicht der Veranstalter, auf bauliche Änderungen hinzuweisen. Also kein Gewohnheitsrecht. Fünf Prozent Minderung sind daher nach meiner Meinung ein gutes Angebot: Akzeptieren!“

Welchen Urlaubsärger hatten Sie diesen Sommer? BILD will mit Fotos darüber berichten. Schreiben Sie an sparfochs@bild.de

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