In wichtige Pläne werden Betriebs- und Personalräte zu spät eingebunden, kritisiert die Arbeitskammer des Saarlandes und fordert eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte.
Saarbrücken · In wichtige Pläne werden Betriebs- und Personalräte zu spät eingebunden, kritisiert die Arbeitskammer des Saarlandes und fordert eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte.
Eine Erweiterung der Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalrechte fordert die Arbeitskammer des Saarlandes auf Basis einer aktuellen Umfrage.
Foto: dpa/Christian CharisiusArbeitgeber binden Betriebs- und Personalräte bei wichtigen personellen, wirtschaftlichen und strategischen Entscheidungen häufig zu spät ein. Das zeigt eine Umfrage der Arbeitskammer des Saarlandes (AK), die die Kammer am Donnerstag in Saarbrücken vorgestellt hat. Die Arbeitskammer fordert deshalb eine stärkere Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen bei Transformationsprozessen.
Für das Betriebsbarometer wurden zwischen dem 9. Februar und dem 10. März 2026 sowohl Personal- und Betriebsräte als auch die kirchlichen Mitarbeitervertretungen online befragt. Angeschrieben wurden nach Angaben der Arbeitskammer 844 in einer Datenbank erfasste Vertreter. 166 Personen antworteten. Das entspricht einer Rücklaufquote von 19,5 Prozent.
Mehrheit kritisiert späte Einbindung
Dem AK-Betriebsbarometer zufolge bewertet mehr als die Hälfte der Befragten die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen in personelle, wirtschaftliche und strategische Entscheidungsprozesse als eher schlecht oder schlecht. Laut Betriebsverfassungsgesetz sollen Betriebsräte bei Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend informiert werden. Nach den Worten des Vorstandsvorsitzenden der Arbeitskammer, Jörg Caspar, gilt das bereits, wenn der Arbeitgeber den Gedanken fasst, etwas zu verändern. „Das habe ich bisher in meiner Praxis noch nie erlebt. Die Betriebsräte monieren das. Wir brauchen härtere gesetzliche Instrumente“, sagt Caspar.
Wie Torsten Brandt, Leiter der Abteilung Gesellschaftspolitik, erläutert, liegen Entscheidungen über Geschäftsfelder der Marktstrategien und dergleichen in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Es gehe darum, dass der Betriebsrat in der Planungsphase eingebunden wird und über Rahmenbedingungen mitentscheiden kann.
Gerade bei grundsätzlichen Veränderungsprozessen sei eine Einbeziehung der Arbeitnehmervertretungen wichtig, weil einzelne Maßnahmen nur dann sachgerecht bewertet werden könnten, wenn ihr Zusammenhang mit der übergeordneten Gesamtstrategie bekannt sei.
Hinzuziehen von Sachverständigen vereinfachen
Wer bei solchen Fragen mitreden wolle, brauche die entsprechende Fachkompetenz oder zumindest die Möglichkeit, sie sich anzueignen, sagt Brandt. Das führt ihn zu einem weiteren Streitpunkt. Die Hälfte der Befragten hält eine Erweiterung der Rechte zur Hinzuziehung von Sachverständigen für notwendig oder eher notwendig. Aktuell sei das nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich.
Eine Ausweitung dieses Rechts könnte bedeuten, dass das Erfordernis der Zustimmung des Arbeitgebers abgesenkt werden oder dass eine Kostenübernahme möglich wird. Brandt nennt ein Beispiel: Führe ein Unternehmen ein KI-gestütztes System zur Leistungsbewertung ein, müsse der Betriebsrat einen KI-Sachverständigen beauftragen können, dessen Arbeit finanziert werde und der die Auswirkungen auf den Datenschutz sowie mögliche Diskriminierungsrisiken bewerte.
Mehr Arbeitsbelastung in den Gremien
Für diesen Punkt spricht sich auch Matthias Hoffmann, Referent für Arbeitspolitik und betriebliche Sozialpolitik, aus. Seiner Auswertung der Umfrage zufolge sind für die Interessenvertreter mehr Themen hinzugekommen, die gleichzeitig komplizierter und auch zeitintensiver geworden sind. Infolge sei die Arbeitsbelastung der Gremien insgesamt höher geworden. Über 80 Prozent der Befragten kreuzten bei diesen drei Punkten „trifft zu“ oder „trifft eher zu“ an. Hoffmann führt das nicht nur, aber auch auf die Einführung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zurück. Das Ergebnis der Umfrage zeige, dass KI vielerorts bereits genutzt wird, ohne dass ausreichende betriebliche Vereinbarungen oder Regelungen vorhanden seien. Um ihre Mitbestimmungsaufgaben wirksam wahrnehmen zu können, benötigten Gremien mehr Möglichkeiten zum Erwerb entsprechender Kompetenzen. Hierzu zähle neben der erwähnten Unterstützung durch externe Sachverständige auch eine Ausweitung des Schulungsangebots.
Zusammenarbeit meist trotzdem konstruktiv
Insgesamt kommt die Umfrage der Arbeitskammer aber zum Ergebnis, dass die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretungen im Saarland insgesamt überwiegend konstruktiv verläuft. Mitbestimmungsrechte würden meist beachtet, Vereinbarungen eingehalten und die Kommunikationswege überwiegend positiv bewertet. (lck)
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