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Neues Rathaus Dresden: Ausstellung erklärt das Luxemburger Abkommen von 1952

Дата публикации: 16-08-2026 09:01:30

Neun leuchtende Würfel zeigen im Neuen Rathaus in Dresden, wie um die Entschädigung nach der Shoah gerungen wurde. Was bedeutet das Luxemburger Abkommen bis heute?

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Neun große Würfel, von innen erleuchtet, erzählen von einem Kapitel, das sich kaum in Worte fassen lässt. Die Ausstellung zum Luxemburger Abkommen bringt ein zentrales Kapitel deutsch-israelischer Nachkriegsgeschichte ins Neue Rathaus nach Dresden – kostenlos, anschaulich und nah an den Menschen, um die es geht.

Thema der Wanderausstellung ist das Luxemburger Abkommen von 1952. Damals verhandelten die junge Bundesrepublik, der Staat Israel und die Claims Conference nach der Shoah über Entschädigung.

Sie beginnt mit einer unbequemen Feststellung: Millionenfacher Mord lässt sich nicht ungeschehen machen. Warum die Bemühungen darum bis heute weitergehen, macht die Ausstellung Schritt für Schritt sichtbar.

Was zeigt die Ausstellung zum Luxemburger Abkommen?

Das Herzstück bilden neun große Würfel, die von innen beleuchtet sind. Fotos, Texte, Grafiken und ein Audioguide führen durch das Thema. Besucher erfahren, wie sich die Frage jüdischer materieller Ansprüche über mehr als 70 Jahre entwickelt hat.

Die Schau zeigt, was sich über die Jahrzehnte verändert und verbessert hat – und welche Schritte noch geplant sind. Nie aus dem Blick geraten dabei die Überlebenden selbst. Sie bilden den roten Faden der Ausstellung. Erstmals öffentlich zu sehen war die Ausstellung bereits 2022.

Worum ging es beim Luxemburger Abkommen von 1952?

Der Vernichtungsfeldzug der Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten endete 1945 mit fast sechs Millionen jüdischen Mordopfern. Das Ende der Verfolgungen bedeutete jedoch nicht das Ende der Not: Unzählige Menschen mussten inmitten des zerstörten Europas ein neues Leben beginnen – sie konnten oder wollten nicht wieder in ihre Heimat zurück.

Am Morgen des 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Sharett im Luxemburger Stadthaus das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen.

Am Morgen des 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Sharett im Luxemburger Stadthaus das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen.

© Bundesarchiv

Im Jahr 1951 forderte Israel von den Besatzungsmächten finanzielle Kompensationszahlungen für die Aufnahme von mehr als einer halben Million Holocaust-Überlebenden. Während die DDR eine Zuständigkeit für Reparationszahlungen ablehnte, erklärte sich die Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer zu Verhandlungen bereit.

Sieben Jahre nach dem Ende der Shoah kamen drei Parteien an einen Verhandlungstisch: die Bundesrepublik Deutschland, der Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany. Im September 1952 schlossen sie das „Luxemburger Abkommen“ über Wiedergutmachungszahlungen.

Die Debatten über die Annahme deutscher Gelder lösten in Israel heftige, teils gewaltsame Proteste aus, bevor das Parlament den Verhandlungen zustimmte. Auch in der deutschen Bevölkerung und Politik stieß das geplante Wiedergutmachungsabkommen auf breite Ablehnung. Mit dem am 10. September 1952 unterzeichneten Luxemburger Abkommen verpflichtete sich die Bundesrepublik zu Zahlungen von insgesamt 3,5 Milliarden Mark an Israel und jüdische Organisationen.

Der Bundestag ratifizierte das Abkommen im März 1953 nur dank der geschlossenen Zustimmung der oppositionellen SPD, da die deutsche Regierungskoalition uneins war. Die vereinbarten Zahlungen wurden teils durch deutsche Sachgüter geleistet, was die israelische Infrastruktur stärkte und gleichzeitig der deutschen Wirtschaft nützte. Das Abkommen bildete einen ersten Schritt zur Annäherung beider Staaten, die im Jahr 1965 offizielle diplomatische Beziehungen aufnahmen.

Wann und wo: Öffnungszeiten und Eintritt

Die Dresdner Ausstellung zum Luxemburger Abkommen eröffnet am Mittwoch, 19. August, und dauert bis Montag, 19. Oktober 2026. Zu finden ist sie im Neuen Rathaus, im Foyer Goldene Pforte am Rathausplatz 1.

Geöffnet ist sie an Wochentagen von 9 bis 18 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen bleibt die Schau geschlossen. Der Eintritt ist frei.

Wer steht hinter der Ausstellung?

Erarbeitet wurde die Schau vom Bundesministerium der Finanzen und der Claims Conference. Beteiligt war außerdem das Knesset-Museum des israelischen Parlaments.

Zu sehen ist sie im Rahmen des Programms von „TACHELES – Jahr der jüdischen Kultur Sachsen 2026“. Offiziell trägt die Ausstellung den Titel „70 Jahre Luxemburger Abkommen“. Der Name verweist auf das Jubiläum: 1952 unterzeichnet, 2022 erstmals in dieser Ausstellung präsentiert.

Führungen für Schulklassen

Über den Audioguide hinaus bieten die Kuratoren exklusive Führungen für geschlossene Gruppen an – vor allem für Schulklassen. Eine Führung dauert etwa eine Stunde und ist kostenlos.

Termine lassen sich per E-Mail anfragen, bei Rona Sommer unter rona.sommer@claimscon.org.

Weitere Informationen:

www.bundestag.de
www.claimscon.de
tacheles.sachsen.de

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