Der Ex-Chef des Deutschen Richterbunds und heutige Direktor des Amtsgerichts Bielefeld, Jens Gnisa, warnt für den Fall einer Regierungsübernahme durch die AfD vor massiven Folgen für die Justiz.
Der langjährige Chef des Deutschen Richterbunds und heutige Direktor des Amtsgerichts Bielefeld, Jens Gnisa, warnt für den Fall einer Regierungsübernahme durch die AfD vor drastischen Folgen für die Justiz.
Was bedeutet eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern für unsere Justiz? Diese Frage stellte FOCUS online einem von Deutschlands Top-Juristen. Der 63-jährige Jens Gnisa ist seit 2012 Direktor des Amtsgerichts Bielefeld. Von 2016 bis 2019 war er Vorsitzender des Deutschen Richterbunds. 2017 erschien sein viel beachtetes Buch „Das Ende der Gerechtigkeit“.
FOCUS online: Falls die AfD demnächst in Sachsen-Anhalt oder anderen Bundesländern in Regierungsverantwortung kommt – fürchten Sie dann, dass die Partei Gerichte und Staatsanwaltschaften unter ihre politische Kontrolle bringt?
Jens Gnisa: Es zeigt sich an anderen Ländern wie Polen oder Ungarn, dass die personelle Besetzung der Justiz als Schlüssel zu einem politischen Umschwung gesehen wird. Natürlich wäre das auch in Deutschland der Fall. Der Boden dafür wird ja auch bereitet, indem die Justiz insgesamt als angeblich kaputt oder links unterwandert dargestellt wird, was so nicht richtig ist.
Andererseits muss sich die Justiz aber auch selbstkritisch fragen, ob sie auf Kritik immer klug reagiert hat. In einer Demokratie muss der Bürger auch das Recht haben, gerichtliche Entscheidungen für falsch zu halten. Die Justiz ist mir hier oft zu sprachlos.
Gnisa: Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da die Regelungen sich hier deutlich unterscheiden. In jedem Fall wird versucht werden, das Spitzenpersonal so schnell wie möglich auszuwechseln, um Kontrolle zu bekommen. Bei der Justiz ist das allerdings deutlich schwieriger als etwa bei Polizeibehörden. In Ländern, in denen es Richterwahlausschüsse gibt, könnte es komplett zu Blockaden kommen. Also dazu, dass niemand ernannt wird und die Justiz so langsam ausblutet.
Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund äußert Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz, weil sie „zu einem gewissen Maße politisch besetzt“ sei. Billiger Populismus oder zutreffende Einschätzung?
Gnisa: Bei den normalen Ämtern von Richtern und Staatsanwälten schließe ich das vollkommen aus. Ich kann das schon sehr gut beurteilen, weil ich mich selbst in der Vergangenheit auch nicht immer linientreu geäußert habe. Das wurde akzeptiert. Es herrscht ein relativ liberales und absolut sachliches, eher unpolitisches Klima.
Gilt das auch für die Spitzenbeamten im Justizapparat?
Gnisa: Natürlich ist das bei den Spitzenjobs etwas anderes, weil hier eben die meisten Karrierewege über das Ministerium laufen und dort Berührungspunkte mit der Politik bestehen. Das kann man diskutieren. Der Deutsche Richterbund verlangt gerade deshalb eine konsequente Selbstverwaltung der Justiz. Die Gegner der Selbstverwaltung sehen im jetzigen System den Vorteil der größeren Nähe zur Demokratie, weil der Justizminister demokratisch legitimiert ist. Wer wirklich etwas ändern will, muss die Selbstverwaltung befürworten.
Im konkreten Fall bezieht Siegmund seine Kritik auf die Landesverfassungsgerichte. Diese werden von Mitgliedern der Landtage gewählt, die Ministerpräsidenten ernennen sie. Bei den Bürgern entsteht der Eindruck: Richterstellen werden eher nach Parteibuch vergeben als nach Qualifikation. Allein, dass ein solcher Eindruck entstehen kann, ist fatal. Wie berechtigt ist die Sorge der Menschen?
Gnisa: Die Verfassungsgerichte sind hier ein Sonderfall. Natürlich müssen die Richter hier von Parlamentariern berufen werden und damit ist die Politik im Spiel.
Andererseits habe ich den Eindruck, dass das System funktioniert. Gerade die Verfassungsgerichte sind im Ansehen der Bevölkerung besonders hoch. Sie legen ja auch nicht einfaches Recht aus, wie etwa die Richter an den Amts- oder Landgerichten. Vielmehr ist für die Auslegungen von Verfassungen wichtig, auch die politischen Prozesse zu kennen. Die Politik hier komplett außen vor zu halten, wäre also auch gar nicht wünschenswert. Trotzdem muss natürlich auf der juristischen Kompetenz der Schwerpunkt liegen.
Schon heute – ohne AfD-Beteiligung – kann von einer unabhängigen Justiz in Deutschland kaum die Rede sein. So müssen Staatsanwaltschaften den Anweisungen ihrer Landes- oder Bundesjustizminister folgen. Wenn hochrangige Politiker Strafverfahren aus dem Hintergrund steuern können, wie sollen die Menschen dann noch Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat haben?
Gnisa: Das betrifft die Frage der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften, über die ja auch schon sehr lange diskutiert wird. Die Gerichte sind unabhängig. Trotzdem ist das durchaus auch aus meiner Sicht eine Achillesferse. Es wird immer gesagt, dass von dem Weisungsrecht des Ministeriums nur selten Gebrauch gemacht wird. Das ist richtig. Nur könnte man es dann ja auch sein lassen. Die Politik möchte hier leider nicht loslassen.
Der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission kritisieren die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland seit langem. Warum stoppt die Bundesregierung diese Praxis dennoch nicht?
Gnisa: Die Kritik teile ich. Man muss aber auch fair gegenüber der Politik sein: Oft wird die Diskussion ja in der Öffentlichkeit andersherum geführt. Die Bürger hinterfragen nicht selten Entscheidungen der Justiz und verlangen, dass etwas geschieht. Dass sich Politik dann auch einen Einfluss zumindest auf die Staatsanwaltschaften bewahren möchte, ist nachvollziehbar, letztendlich aber doch unklug. Wir sind hier in Europa auch ein Exot.
Politiker und Juristen äußern die Sorge, ein AfD-Justizminister könnte sich in konkrete Strafverfahren einmischen und der Staatsanwaltschaft Weisungen erteilen, um Ermittlungen in eine gewünschte Richtung zu lenken. Tatsache ist: Das könnten derzeit auch andere Justizminister von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken. Warum gibt es bei der AfD einen Aufschrei und bei den anderen nicht?
Gnisa: Zunächst gibt es eine solche Diskussion ja seit langem und sie wird auch öffentlich geführt – etwa auf Juristentagen. Nunmehr bekommt es aber eine neue Dimension, weil die AfD ja als in Teilen verfassungswidrig eingestuft ist. Das Misstrauen ist also berechtigt.
Andererseits ist der Druck der AfD gerade hier besonders groß, weil sie von den anderen Parteien fast immer komplett außen vor gehalten wurde. Deswegen gibt es hier aber auch kaum Personal der AfD, das in irgendeiner Form Vertrauen gewinnen konnte, was das Misstrauen erhöht. Ob dieser Umgang mit der AfD klug war, ist letztendlich eine politische Bewertung.
Wie kann man die Unabhängigkeit der Justiz gegen mögliche Angriffe extremistischer Kräfte sichern?
Gnisa: Ich würde drei zentrale Punkte nennen.
Bundesweit fehlen 2000 Staatsanwälte und Strafrichter sowie Tausende Mitarbeiter in den Geschäftsstellen. Die Folge: 1,1 Millionen unerledigte Fälle, Verfahren dauern immer länger oder müssen eingestellt werden, weil die Ermittler überlastet sind. Zugleich sehen sich Justiz-Mitarbeiter immer öfter Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Ist der Rechtsstaat am Ende?
Gnisa: Nein. Meine überraschende Antwort ist, dass die Dinge besser werden. Die Politik hat mit den beiden Rechtsstaatspakten wichtige und richtige Entscheidungen getroffen, die nun auch die Arbeit in der Praxis erleichtern werden. Man versucht immerhin, beim Personal zu helfen, und die Justiz wird moderner; auch Verfahrensordnungen werden auf Effizienz hin reformiert.
Es gibt aber auch eine andere Seite der Medaille: Immer häufiger werden Entscheidungen von Gerichten hinterfragt und als Symbol für eine Justiz genommen, die ihren Aufgaben nicht mehr gerecht wird. So wird die Justiz Gegenstand einer politischen Debatte. Auch in diesem Zusammenhang nimmt zweifellos der Respekt ab und es scheint ein früher vorhandenes Grundvertrauen zu schwinden.
Beim neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ stellt der Bund den Ländern bis zum Jahr 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung, um die Justiz besser aufzustellen. Ein Tropfen auf den heißen Stein oder der Beginn einer nachhaltigen Erholung des Systems?
Gnisa: Für die Ausstattung der Justiz sind in erster Linie die Länder zuständig. Deshalb ist der Pakt durchaus im positiven Sinn bemerkenswert. Beispiel Verbesserung der technischen Ausstattung: Natürlich hilft es der Justiz, wenn die Akten flächendeckend elektronisch geführt werden. In Zukunft wird sie reibungslos zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Polizei hin und her laufen. Auch mit Anwälten und Notaren wird nur noch elektronisch kommuniziert. Das beschleunigt die Verfahren. Hier sind wir auf dem richtigen Weg.
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