Der Führerschein ist teuer, doch die Merz-Regierung will das ändern: digitale Theorie, weniger Pflichtfahrten und Üben mit den Eltern.
Der Führerschein ist teuer, doch die Merz-Regierung will das ändern: digitale Theorie, weniger Pflichtfahrten und Üben mit den Eltern.
Ein Führerschein der Klasse B kostet aktuell im Schnitt rund 3.400 Euro. Die Bundesregierung will diese Kosten senken, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Am 29. Juli hat die Regierung den Gesetzentwurf zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates offiziell an den Bundestag übergeben. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz zum Führerschein noch final zustimmen, die Reform ist also noch nicht beschlossene Sache.
Ein zentraler Baustein der Reform betrifft laut Entwurf die Theorieausbildung für den Führerschein. Fahrschulen sollen künftig frei entscheiden dürfen, ob sie Präsenzunterricht anbieten oder Schüler sich das Wissen komplett digital aneignen, etwa per App. Eine Fahrschule muss dabei nicht jedes Format anbieten, Fahrschüler müssen sich also gezielt eine passende Schule suchen. Das Bundesverkehrsministerium will außerdem den Prüfungsfragenkatalog, der derzeit mehr als 1.100 Fragen umfasst, um etwa ein Drittel kürzen.
Bei der praktischen Ausbildung fällt die feste Zahl von zwölf Sonderfahrten weg, fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Fahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit bleiben trotzdem Pflicht, wie viele Stunden davon jeweils nötig sind, schätzen künftig die Lehrkräfte je nach Können der Fahrschüler ein. Wer wenig Übung braucht, spart also Zeit, wer mehr Praxis benötigt, fährt am Ende vielleicht ähnlich viele oder sogar mehr Stunden als bisher.
Eine der größeren Neuerungen ist eine Experimentierklausel. Fahranfänger dürften künftig unter Anleitung eng vertrauter Personen, etwa der Eltern, zusätzliche Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen sammeln, allerdings erst nachdem sie die Theorieprüfung bestanden haben. Das Gesetz verlangt dafür unter anderem mindestens sechs professionelle Fahrstunden vorab, eine gemeinsame Einweisung mit der Begleitperson sowie eine behördliche Genehmigung. Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren durchgehend einen Führerschein der Klasse B besitzen, darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben und darf für ihre Tätigkeit kein Geld verlangen.
Wichtig: Diese Möglichkeit gilt nicht automatisch bundesweit. Jedes Bundesland muss sie erst per eigener Verordnung freischalten, die Verfügbarkeit hängt also vom Wohnort ab. Laut Gesetzesbegründung deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs das Fahren ohne Fahrerlaubnis bislang nicht automatisch ab, Familien müssen also vorab mit ihrem Versicherer klären, ob und wie sie den Schutz anpassen müssen.
Für mehr Transparenz soll ein bundesweites Register sorgen, in das Fahrschulen künftig ihre Preise und Bestehensquoten eintragen müssen, verwaltet vom Bundesministerium für Verkehr. Vergleichsportale dürfen diese Daten nutzen, um Interessierten eine bessere Orientierung zu bieten. Bereits bestehende Fahrschulen müssen ihre Daten laut Übergangsregelung erstmals bis zum 1. Oktober 2027 melden.
Ein Teil der Regelungen, etwa zur Theorieausbildung, soll zum 1. Januar 2027 greifen, den Großteil der übrigen Vorschriften, darunter das Preisregister und die Grundlage für das begleitete Fahren mit Angehörigen, plant die Regierung erst zum 1. Juli 2027. Beide Termine können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verschieben.
Ob die Reform tatsächlich zu spürbar günstigeren Führerscheinen führt, sehen Fachleute unterschiedlich. Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit jährlichen Entlastungen von rund 629 Millionen Euro, räumt aber selbst ein, dass die zugrunde liegenden Annahmen zum Teil unsicher sind.
Kritik äußern unter anderem das Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung der Universität Potsdam und die Saarländische Universitätsprofessur für empirische Bildungsforschung in einer gemeinsamen Stellungnahme, sie vermissen vor allem verbindliche Mindeststandards in der Ausbildung. Der ADAC begrüßt zwar die größere Wahlfreiheit, fordert aber eine frühere Zwischenauswertung der Unfallzahlen als die im Gesetz vorgesehenen fünf Jahre.
Profitieren dürften demnach vor allem Fahrschüler, die selbstständig lernen können, wenig Fahrpraxis brauchen und Zugang zu einem geeigneten Fahrzeug samt Begleitperson haben. Wer klassischen Präsenzunterricht bevorzugt oder mehr Übung benötigt, muss beim Führerschein womöglich mit geringeren oder gar keinen Einsparungen rechnen.
Quellen: Bundesrat, Drucksachen 330/26 & 365/26; Bundesministerium für Verkehr
Von Philipp Rall
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