Kriminelle versenden derzeit täuschend echte Bußgeld-Mails. Warum die Nachrichten gefälscht sind und woran Betroffene sie erkennen können.
Blitzer sind ein nerviges Problem. Das nutzen Betrüger jetzt aus.
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Kriminelle versenden derzeit täuschend echte Bußgeld-Mails. Warum die Nachrichten gefälscht sind und woran Betroffene sie erkennen können.
Ein flüchtiger Blick aufs Smartphone, eine kurze Ablenkung im Verkehr oder ein auffälliges Licht am Fahrbahnrand: Schnell kommt die Frage auf, ob man gerade geblitzt wurde. Erhalten Autofahrer anschließend eine E-Mail zu einem angeblich offenen Bußgeld, erscheint diese daher oft plausibel. Genau auf diese Verunsicherung setzen derzeit Betrüger mit einer professionell wirkenden Nachricht.
Laut der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalenträgt die Mail den Betreff "Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland" und gibt vor, von einem offiziellen Bundesportal zu stammen. Tatsächlich existiert jedoch kein staatliches Online-Portal, das Verkehrsverstöße per E-Mail mitteilt oder Bußgelder auf diesem Weg einzieht. Die Nachricht fordert die Empfänger zur Begleichung eines angeblich ausstehenden Bußgelds auf. Weil mehrere Mahnungen ignoriert worden seien, habe sich die Summe demnach bereits erhöht.
Um zusätzlichen Druck aufzubauen, setzen die Betrüger eine Zahlungsfrist von lediglich 24 Stunden. Wer innerhalb dieses Zeitraums überweist, soll angeblich sogar von einer Gutschrift profitieren. Ein solcher Nachlass bei schneller Zahlung ist bei deutschen Bußgeldverfahren jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig wird mit weiteren Kosten gedroht, falls die Forderung nicht rechtzeitig beglichen wird.
Neben dem kurzen Zeitfenster gibt es weitere Auffälligkeiten. Die Absenderadresse wirkt zweifelhaft, eine persönliche Ansprache fehlt und stattdessen beginnt die Nachricht mit "Sehr geehrter Nutzer". Zudem soll die Zahlung über einen eingebetteten Link erfolgen. Bei echten Bußgeldbescheiden werden die erforderlichen Bankdaten hingegen direkt im Schreiben genannt. Die Überweisung erfolgt unter Angabe des Aktenzeichens an die offiziell angegebene Behörde.
Wer eine solche E-Mail erhält, sollte weder auf enthaltene Links klicken noch darauf antworten oder Geld überweisen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Nachricht sofort in den Spam-Ordner zu verschieben. Bestehen Unsicherheiten, ob tatsächlich eine Forderung offen ist, sollten Betroffene eigenständig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen. Wichtig dabei: Keine Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Webseiten aus der verdächtigen Nachricht nutzen, da diese direkt zu den Betrügern führen können.
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