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Twitch-Streams trainieren KI: "Wenn das Opt-in wäre, würde es niemand machen"

Дата публикации: 13-08-2026 05:04:00

Twitch nutzt Streams, Clips und Chats für das Training der Amazon-KI. Wer das nicht will, muss in den Einstellungen selbst den Schalter umlegen.

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Twitch nutzt Streams, Clips und Chatverläufe seiner Nutzer für das Training generativer KI-Modelle von Amazon. Wer das nicht möchte, kann nun in den Kontoeinstellungen widersprechen, kündigte die Streaming-Plattform an.

Man habe eine Einstellung hinzugefügt, mit der Nutzer der Verwendung ihrer Kanalinhalte für generative KI-Modelle bei Amazon widersprechen können, schreibt Twitch in einem Post auf X. Dass die Inhalte standardmäßig überhaupt ins KI-Training fließen, dürfte für viele Nutzer und Streamer eine Überraschung sein.

Der neue Schalter heißt „Training für generative KI“ und sitzt in den Kontoeinstellungen unter „Sicherheit und Privatsphäre“. Er ist standardmäßig aktiviert. Wer ihn abschaltet, verhindert nach Angaben von Twitch, dass Streams, Aufzeichnungen, Clips, Stream-Chats sowie Bilder und Texte auf dem eigenen Kanal in das Training von Amazons generativen Modellen einfließen.

Der Widerspruch hat Grenzen

Wirksam ist der Widerspruch allerdings nur für künftiges Training. Material, das bereits in einen Trainingslauf eingeflossen ist, holt die Einstellung nicht zurück. Auf Nachfragen der Community in einem Livestream geht Twitch-Produktchef Mike Minton offen mit Amazons Beweggründen um, die Datenübermittlung nicht standardmäßig abzuschalten: „Wenn es Opt-in wäre, würde das keiner machen. Das ist die ehrliche Antwort“, sagte Minton laut TechCrunch.

Wenn man den Schalter manuell umlegt, ist man nicht vollkommen geschützt: Wer im Stream einer anderen Person schreibt, fällt laut einer FAQ von Twitch unter deren Einstellung. Der eigene Widerspruch greift in diesem Fall nicht.

Widerspruchslösungen sind beim KI-Training großer Plattformen die Regel. Meta zieht seit Mai vergangenen Jahres öffentliche Beiträge europäischer Nutzer für das eigene KI-Training heran und beruft sich dabei auf berechtigtes Interesse. Eine Eilklage der Verbraucherzentrale NRW dagegen blieb erfolglos: Das Oberlandesgericht Köln erlaubte Meta die Nutzung der Daten.

(dahe)

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