Karin Keller-Sutter präsentiert das finale Too-big-to-fail-Paket: Der Bund zieht die Regulierungsschraube bei den Banken weiter an.
Karin Keller-Sutter präsentiert das finale Too-big-to-fail-Paket: Der Bund zieht die Regulierungsschraube bei den Banken weiter an.
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Nun sind alle Forderungen auf dem Tisch. Am Mittwoch stellte der Bundesrat das letzte Massnahmenpaket zum Thema «too big to fail» (TBTF) vor. Dieses soll die Regulierung systemrelevanter Banken dahingehend ändern, dass erstens ein Kollaps wie im Fall der Credit Suisse unwahrscheinlicher wird und zweitens der Staat nicht erneut mit Kapitalspritzen eingreifen muss.
Die zentrale Massnahme einer höheren Kapitalisierung der UBS soll in der Herbstsession im Ständerat debattiert werden. Nun hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen vorgestellt. Sie umfassen die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes für Bankmanager, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht (Finma), veränderte Vergütungsmechanismen, die Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung systemrelevanter Banken sowie den Zugang zu Liquidität der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Das Regulierungspaket geht nun in eine dreimonatige Vernehmlassung und kommt nächstes Jahr ins Parlament.
Verhältnismässiges Paket?Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte am Mittwoch vor den Medien, dass das Regulierungspaket als Ganzes betrachtet werden müsse. Es sei gezielt, verhältnismässig und in erster Linie auf systemrelevante Banken ausgerichtet. «Kurzfristige Rendite auf Kosten der Finanzstabilität darf sich nicht lohnen», sagte sie.
Die Bundesrätin betonte abermals, dass systemrelevante Banken eine faktische Staatsgarantie besässen. Deshalb müsse man Leitplanken setzen. Die Finma und die Schweizerische Nationalbank (SNB) begrüssen das neue Regulierungspaket des Bundesrats und geben Keller-Sutter damit Rückendeckung.
Daniela Stoffel, Staatssekretärin für internationale Finanzfragen, unterstrich, dass die Massnahmen international kompatibel seien. Es seien bekannte Instrumente, die bereits in anderen Finanzmärkten angewendet würden. Dass Bankenaufseher Bussen verteilen könnten, sei verbreitet, nur in der Schweiz kenne man das Instrument nicht.
Die UBS schreibt in einer Stellungnahme, dass sie am Vernehmlassungsverfahren teilnehmen werde. Die Bank unterstütze eine weitere Stärkung der Bankenregulierung, die bereits zu den strengsten weltweit gehöre. «Anpassungen sollten gezielt, international abgestimmt und verhältnismässig sein und den Unterschieden betreffend Grösse und Komplexität der in der Schweiz tätigen Banken Rechnung tragen», schreibt die Grossbank und zeigt sich zurückhaltender in der Kritik als der Branchenverband.
Die Schweizerische Bankiervereinigung ihrerseits begrüsst die verbesserte Liquiditätsversorgung und Abwickelbarkeit, erachtet das Paket aber als zu umfangreich. «Die Krise einer einzelnen Bank rechtfertigt keine pauschalen Verschärfungen für andere Banken», schreibt der Verband. Sie warnt vor einer «Finma als Superbehörde», besonders im Hinblick auf die «enorm ausgebauten Kompetenzen zu Frühintervention, Sanktionen und Eingriffsmöglichkeiten».

Peter Schneider / Keystone
Tatsächlich will der Bundesrat die Befugnisse der Finanzaufseher deutlich ausbauen. Der Finma wurde vorgeworfen, während der CS-Krise zu spät und zögerlich agiert zu haben. Um dies künftig zu verhindern, sollen ihre Interventions- und Sanktionsmöglichkeiten erweitert werden.
So soll die Finma fehlbare Institute mit bis zu 10 Prozent des jährlichen Ertrags büssen können und im Wiederholungsfall schärfere Sanktionen aussprechen dürfen. Hinzu kommen weitere Instrumente wie das «Zwangsgeld». Es ist eine Abgabe, die Banken leisten müssen, wenn sie von der Finma geforderte Massnahmen nicht umsetzen oder verzögern.
Auch bei Kommunikation und Prävention soll die Finma sichtbarer werden. Sie soll früher intervenieren können und die Öffentlichkeit über sämtliche abgeschlossenen Verfahren informieren müssen. Man erhofft sich eine disziplinierende Wirkung. Heute informiert die Finma nur in Einzelfällen über laufende Verfahren und benennt selten betroffene Institute oder Individuen.
Zurückbehaltene BoniFür Banken und Banker einschneidend dürfte die geplante Einführung eines sogenannten Verantwortlichkeitsregimes sein. Ziel ist, in einer Organisation die Verantwortlichkeiten auf oberster Führungsebene zu definieren und zu dokumentieren. Die Forderung ist eine direkte Folge des CS-Debakels, als kein Topmanager für die Verfehlungen Untergebener bestraft werden konnte, weil die Verantwortlichkeiten unklar waren.
Vom Regime betroffen wären nicht nur systemrelevante Banken wie UBS, Postfinance, Raiffeisen oder ZKB, sondern alle Institute mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Dass auch kleine Banken unter das Regime fallen, stösst in der Branche auf Widerstand. Die Kosten der Einführung schätzt der Bund für systemrelevante Banken auf einen tiefen einstelligen Millionenbetrag, für kleinere Banken deutlich tiefer.
Die Verantwortung der Bankmanager soll auch eng mit ihrer Vergütung verknüpft werden. Ein Teil ihrer variablen Vergütung soll dabei über mehrere Jahre zurückgehalten werden, damit die Boni bei Fehlverhalten gar nicht zur Auszahlung kommen können. Zusätzlich sollen Boni im Nachgang zurückgefordert werden können, obwohl sich solche Clawbacks bisher international kaum bewährt haben.
Endlich eine LiquiditätssicherungMehr Einigkeit besteht darüber, dass der Zugang zu Notfall-Liquidität bei der SNB verbessert werden soll. Dafür soll die Übertragung von Sicherheiten an die Zentralbank vereinfacht werden. Das ist eine Bedingung dafür, dass die SNB einer notleidenden Bank Liquidität zur Verfügung stellen kann. Systemrelevante Banken werden dafür gewisse Mindestanforderungen erfüllen müssen. Kleinere Banken sind nicht betroffen, können sich aber beteiligen.
Im Bankgeschäft sei es nicht möglich, jegliches Risiko auszuschalten, sagte Keller-Sutter. Wo man die Risiken erkenne, müsse man sie aber reduzieren. Mit dem neuen Arsenal an Instrumenten hätte man die CS-Krise nicht verhindern können, so die Bundesrätin. Mit der vollständigen Kapitalunterlegung der Auslandgesellschaften hingegen schon, sagte sie. Der Bundesrat bleibe in dieser zentralen Frage deshalb auf seinem Kurs, auch wenn der Ständerat derzeit an einer Aufweichung der Kapitalanforderungen arbeite.