Bis zu 30.000 Euro haben drei Unternehmer aus Brandenburg Anfang 2020 beantragt, weil ihnen der Staat unbürokratische Hilfe während des ersten Corona-Lockdowns versprach. Als sie das Geld zurückzahlen sollten, fielen sie aus allen Wolken. Die Rückforderungen der Landes-Investitionsbank waren allerdings berechtigt, entschied das Oberverwaltungsgericht.
Urteil am Oberverwaltungsgericht Streit um Rückzahlung von Corona-Hilfen: Investitionsbank siegt vor dem OVG
Von Michael Schon
Susanne Naumann ist eine energische Frau Mitte 60 mit kurzem, grauem Haar, runder Brille – und einer Kämpfernatur. "Geschockt" sei sie gewesen, als sie vor vier Jahren Post von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bekam. Darin wurde sie aufgefordert, 9.000 Euro Corona-Hilfe zurückzuzahlen, die sie Anfang 2020 für ihre Pension "Zum Steiger Franz" in Senftenberg beantragt hatte. Das wollte sie nicht akzeptieren. Sie zog vor Gericht.
Naumann war wie viele andere vom ersten Corona-Lockdown betroffen und musste ihre Pension schließen, während ihre Kosten weiterliefen: Kredit, Versicherung, Strom, Wasser – dazu die Vorauszahlungen, die sie ihren Kunden erstatten musste. Die Soforthilfe des Landes kam gelegen, vor allem als "einmalige nicht rückzahlbare Leistung", wie es Naumann damals in der entsprechenden Richtlinie las.
Kläger: Änderung von Richtlinien war intransparent
Die ILB bewilligte Naumanns Antrag kurze Zeit später, allerdings auf Grundlage einer neuen Richtlinie, die eine Woche später in Kraft getreten war. Nun standen die Corona-Hilfen unter einem sogenannten Rückforderungsvorbehalt. Ab sofort mussten Hilfen zurückgezahlt werden, wenn sich der finanzielle Engpass durch Corona-Schutzmaßnahmen für die Unternehmen im Nachhinein als nicht existenzbedrohend herausstellte.
Naumann macht der Behörde einen Vorwurf: Diese habe nicht mit offenen Karten gespielt. Die Änderung der Richtlinie sei nicht ausreichend kommuniziert worden. "Das haben wir als eine große Ungerechtigkeit empfunden", sagt sie. "Es können die Spielregeln nicht während des Spiels geändert werden, ohne dass der Spieler darüber informiert wird. Das hätte die Bank als ihre Pflicht sehen müssen."
Vor einem Jahr hat schon einmal ein Gericht über den Fall entschieden. Damals gab das Verwaltungsgericht Cottbus den Klägern recht, neben Naumann waren das ein Spediteur und eine Floristin. Der Bewilligungsbescheid der ILB sei unklar formuliert gewesen, hieß es zur Begründung.
Allerdings waren sich die Gerichte schon damals nicht einig. In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) genau die entgegengesetzte Auffassung vertreten und der ILB recht gegeben. Die Bank zog auch deshalb vor das Oberverwaltungsgericht, um eine einheitliche Rechtslage herbeizuführen.
Oberverwaltungsgericht sieht keine Fehler bei ILB
Aus Sicht der ILB hätte das Verfahren besser kaum laufen können. Das Oberverwaltungsgericht verhalf ihr am Mittwoch zu einem Sieg auf ganzer Linie. "Der mit der Soforthilfe verfolgte Zweck ist in den Bewilligungsbescheiden für die Empfänger hinreichend bestimmt zum Ausdruck gekommen", teilte das Gericht nach seiner Entscheidung mit. Damit sei klar gewesen, dass die Gelder zurückgezahlt werden müssen, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im Nachhinein doch nicht existenzbedrohend war. Auch sei es in Ordnung gewesen, dass die Bank die alten Anträge nach der neuen Richtlinie bewilligt habe. Schließlich habe der Bund zu diesem Zeitpunkt die Finanzierung der Corona-Hilfen übernommen und dazu die neue Richtlinie erlassen, ohne dass sich die Auszahlungsvoraussetzungen wesentlich geändert hätten. Äußerungen von Politikern in dieser Zeit, wonach die Corona-Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssen, hätten sich nicht in den Vorschriften niedergeschlagen, stellte das Gericht fest. Einmal davon abgesehen, dass die ordnungsgemäße Verwendung von staatlichen Geldern im Nachhinein durchaus überprüft werden dürfe.
Die ILB zeigte sich nach der Entscheidung entsprechend zufrieden. Es sei stets deutlich gemacht worden, dass die Gelder unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden könnten, teilte ein Sprecher mit. Es bestehe nun Rechtssicherheit für noch 70 laufende ähnliche Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von rund 850.000 Euro. Im Vergleich zum Gesamtvolumen der Corona-Hilfen in Brandenburg sind das übrigens geringe Zahlen: Insgesamt bewillige die ILB im Jahr 2020 rund 65.000 Anträge auf Soforthilfe in der Gesamthöhe von 577 Millionen Euro. Lediglich in 7.587 Fällen wurden Rückforderungsbescheide verschickt, weil sich der finanzielle Engpass im Nachhinein nicht als existenzbedrohend herausgestellt hatte.
"Vertrauen ist in den Keller gerutscht"
Der Anwalt der Kläger äußerte sich am Rande der Verhandlung enttäuscht. Die Entscheidung mache deutlich, dass man sich "selbst in Notsituationen" nicht auf Hilfe des Staates verlassen könne, ohne dass diese zurückgefordert werde. Pensions-Betreiberin Naumann formulierte es noch eine Spur drastischer: "Das Vertrauen ist total in den Keller gerutscht dem Staat gegenüber." Sie habe den Eindruck, es würden krampfhaft Argumente gesucht, um Versprechen nicht einzulösen.
Eine Revision gegen die Entscheidung hat das Gericht nicht zugelassen. Nur dagegen kann noch Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 03.06.2026, 19:30 Uhr
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell, 03.06.2026, Hanno Christ