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Nach Messer-Vorfall in der Trierer Innenstadt: Angeklagter entschuldigt sich bei Polizisten

Дата публикации: 11-08-2026 17:06:28

Im Februar soll ein 35-Jähriger in Trier Passanten mit einem Küchenmesser bedroht haben. Am ersten Prozesstag entschuldigte sich der Angeklagte und zeigte sich reumütig.

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Laut Anklage soll der geistig verwirrte Angeklagte in der Trierer Fußgängerzone unterwegs gewesen sein und mehrere Passanten angesprochen haben - mit einem Küchenmesser in der Hand. In zwei Fällen soll der 35-Jährige dabei Stichbewegungen in Richtung der Passanten gemacht haben. Mehrere Zeugen riefen daraufhin die Polizei.

Trier Mann bedrohte Passanten in der Innenstadt Messer gegen Polizisten: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft klagt einen Mann an, der in Trier mit Messern Passanten und Polizisten bedroht haben soll. Der Vorwurf: Versuchter Totschlag und Bedrohung in zwei Fällen.

Polizisten soll es dann ähnlich ergangen sein wie den Passanten: Auch ihnen gegenüber soll der Mann mit dem Küchenmesser Stichbewegungen gemacht haben.

Als die Beamten ihn aufforderten, das Messer auf den Boden zu legen, soll der damals 34-Jährige das Küchenmesser zunächst weggesteckt haben, so das Gericht.

Ein 35-jähriger Mann steht wegen versuchten Totschlags in Trier vor Gericht. Laut Anklage war er Mitte Februar im geistig verwirrten Zustand mit einem Küchenmesser durch die Trierer Innenstadt gelaufen.

Die Spurensicherung der Polizei untersucht den Tatort in der Trierer Innenstadt. SWR Polizisten schossen zwei Mal

Dann soll er jedoch ein zweites Messer mit einer 23 Zentimeter langen Klinge unter seiner Jacke hervorgezogen haben. Mit diesem soll der Angeklagte auf die Polizeibeamten zugerannt sein. Die Beamten schossen auf den Mann und trafen das linke Knie und den rechten Fuß. Im Anschluss wurde er festgenommen.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Totschlag vor. Es bestehe der Verdacht, dass er auf die Beamten einstechen wollte und damit tödliche Verletzungen in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft.

Angeklagter entschuldigt sich bei Polizisten

Beim Prozessauftakt am Dienstag am Landgericht Trier machte der Angeklagte zunächst keine Angaben zum Tathergang. Laut eigener Aussage, könne er sich nur bruchstückhaft erinnern.

Nach der Aussage der beiden Polizisten, die auf ihn geschossen hatten, entschuldigte sich der 35-Jährige vor Gericht bei ihnen. Er sagte, es tue ihm leid, dass er die Beamten in diese Situation gebracht habe.

Gutachten soll bei Schuldfrage helfen

Im Prozess wird es nicht zuletzt um die Frage der Schuldfähigkeit des 35-Jährigen gehen. Wie in der Anklageschrift ausgeführt, geht die Staatsanwaltschaft nach einer vorläufigen Bewertung davon aus, dass der Mann psychisch krank ist. Deshalb könnte er zur Tatzeit erheblich vermindert schuldfähig gewesen sein.

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Die Staatsanwaltschaft hatte ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären. Bei der Hauptverhandlung ist daher auch ein Sachverständiger anwesend, der am Ende der Beweisaufnahme sein Gutachten vorstellen wird. Aktuell ist der Angeklagte in einer Klinik für forensische Psychiatrie untergebracht.

Waren Schüsse der Polizei rechtmäßig?

Ob die beiden Schüsse der Polizeibeamten, die den Angeklagten am Knie und am Fuß trafen, rechtmäßig waren, wurde im Rahmen der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft überprüft. Nach deren Auffassung waren die Schüsse gerechtfertigt, weil die Polizisten aus Notwehr gehandelt hätten.

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Zwei weitere Beamte mit Tasern hatten dem Angeklagten im Februar ebenfalls gegenübergestanden. Sie konnten die Taser aber nicht einsetzen, da sie wegen der Lichtverhältnisse die Laserpunkte auf der Kleidung des Beschuldigten nicht erkennen konnten, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem sei nicht sicher gewesen, ob die Taser überhaupt durch die Winterjacke des Beschuldigten gewirkt hätten.

Urteil noch im August erwartet

An zwei weiteren Prozesstagen sollen noch zahlreiche weitere Zeugen aussagen. Laut der Richterin soll noch im August ein Urteil fallen.

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