Im Februar soll ein 35-Jähriger in Trier Passanten mit einem Küchenmesser bedroht haben. Am ersten Prozesstag entschuldigte sich der Angeklagte und zeigte sich reumütig.
Laut Anklage soll der geistig verwirrte Angeklagte in der Trierer Fußgängerzone unterwegs gewesen sein und mehrere Passanten angesprochen haben - mit einem Küchenmesser in der Hand. In zwei Fällen soll der 35-Jährige dabei Stichbewegungen in Richtung der Passanten gemacht haben. Mehrere Zeugen riefen daraufhin die Polizei.
Trier Mann bedrohte Passanten in der Innenstadt Messer gegen Polizisten: Staatsanwaltschaft erhebt AnklagePolizisten soll es dann ähnlich ergangen sein wie den Passanten: Auch ihnen gegenüber soll der Mann mit dem Küchenmesser Stichbewegungen gemacht haben.
Als die Beamten ihn aufforderten, das Messer auf den Boden zu legen, soll der damals 34-Jährige das Küchenmesser zunächst weggesteckt haben, so das Gericht.
Dann soll er jedoch ein zweites Messer mit einer 23 Zentimeter langen Klinge unter seiner Jacke hervorgezogen haben. Mit diesem soll der Angeklagte auf die Polizeibeamten zugerannt sein. Die Beamten schossen auf den Mann und trafen das linke Knie und den rechten Fuß. Im Anschluss wurde er festgenommen.
Idar-Oberstein Opfer schwer verletzt Nach Messerangriff in Idar-Oberstein: Dritter Verdächtiger festgenommenDie Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Totschlag vor. Es bestehe der Verdacht, dass er auf die Beamten einstechen wollte und damit tödliche Verletzungen in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter entschuldigt sich bei PolizistenBeim Prozessauftakt am Dienstag am Landgericht Trier machte der Angeklagte zunächst keine Angaben zum Tathergang. Laut eigener Aussage, könne er sich nur bruchstückhaft erinnern.
Nach der Aussage der beiden Polizisten, die auf ihn geschossen hatten, entschuldigte sich der 35-Jährige vor Gericht bei ihnen. Er sagte, es tue ihm leid, dass er die Beamten in diese Situation gebracht habe.
Gutachten soll bei Schuldfrage helfenIm Prozess wird es nicht zuletzt um die Frage der Schuldfähigkeit des 35-Jährigen gehen. Wie in der Anklageschrift ausgeführt, geht die Staatsanwaltschaft nach einer vorläufigen Bewertung davon aus, dass der Mann psychisch krank ist. Deshalb könnte er zur Tatzeit erheblich vermindert schuldfähig gewesen sein.
Landstuhl 22-jähriges Opfer aus dem Kreis Kaiserslautern Nach Messerangriff in Trier: Getöteter Student aus Landstuhl soll am Samstag beigesetzt werdenDie Staatsanwaltschaft hatte ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären. Bei der Hauptverhandlung ist daher auch ein Sachverständiger anwesend, der am Ende der Beweisaufnahme sein Gutachten vorstellen wird. Aktuell ist der Angeklagte in einer Klinik für forensische Psychiatrie untergebracht.
Waren Schüsse der Polizei rechtmäßig?Ob die beiden Schüsse der Polizeibeamten, die den Angeklagten am Knie und am Fuß trafen, rechtmäßig waren, wurde im Rahmen der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft überprüft. Nach deren Auffassung waren die Schüsse gerechtfertigt, weil die Polizisten aus Notwehr gehandelt hätten.
Eifel/Mosel/Hunsrück Neues Angebot des SWR Studios Trier Nachrichten aus der Region Trier jetzt auf WhatsApp lesenZwei weitere Beamte mit Tasern hatten dem Angeklagten im Februar ebenfalls gegenübergestanden. Sie konnten die Taser aber nicht einsetzen, da sie wegen der Lichtverhältnisse die Laserpunkte auf der Kleidung des Beschuldigten nicht erkennen konnten, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem sei nicht sicher gewesen, ob die Taser überhaupt durch die Winterjacke des Beschuldigten gewirkt hätten.
Urteil noch im August erwartetAn zwei weiteren Prozesstagen sollen noch zahlreiche weitere Zeugen aussagen. Laut der Richterin soll noch im August ein Urteil fallen.
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