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Vom Steuervorteil profitieren: Aktivrente: Neuen Steuervorauszahlungsbescheid beantragen

Дата публикации: 12-08-2026 06:03:04




Wer von der neuen steuerfreien Aktivrente profitiert und Einkommensteuervorauszahlungen leistet, sollte beim Finanzamt aktiv werden. Warum ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen sinnvoll ist.



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Vom Steuervorteil profitieren Aktivrente: Neuen Steuervorauszahlungsbescheid beantragen

Berlin · Wer von der neuen steuerfreien Aktivrente profitiert und Einkommensteuervorauszahlungen leistet, sollte beim Finanzamt aktiv werden. Warum ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen sinnvoll ist.

Arbeiten trotz Rente - mit Vorteil: Bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei sind drin. Damit das auch bei den Vorauszahlungen ankommt, hilft ein kurzer Antrag ans Finanzamt.

Arbeiten trotz Rente - mit Vorteil: Bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei sind drin. Damit das auch bei den Vorauszahlungen ankommt, hilft ein kurzer Antrag ans Finanzamt.

Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Die Aktivrente macht es möglich und wird laut dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) gut genutzt: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann seit Jahresbeginn bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen.

Neuen Vorauszahlungsbescheid beantragen

Nun kann es sein, dass jemand schon vorher bei gleichzeitigem Rentenbezug weitergearbeitet und vom Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt bekommen hat. Dann sollte er oder sie einen neuen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid beantragen, rät der BVL.

Denn die Finanzämter ändern den Bescheid nicht automatisch, wenn jetzt jemand unter die Aktivrentenregelung fällt. Sondern er gilt so lange, bis ein neuer Bescheid erlassen wird, das ist in der Regel beim nächsten Steuerbescheid der Fall. Oder aber, wenn der oder die Steuerpflichtige das gesondert beantragt.

Rückzahlung jetzt oder später

Ist die seit Jahresbeginn geltende Aktivrente bei den Vorauszahlungen noch nicht berücksichtigt, zahlen Rentner oder Rentnerin womöglich zu viel ans Finanzamt. Zwar gehen solche Beträge nicht verloren - sie werden den Steuerpflichtigen mit der abschließenden Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2026 erstattet. Das passiert aber erst 2027.

Wer dagegen direkt einen neuen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid beantragt, zahlt jetzt schon bei den quartalsweisen Vorauszahlungen weniger. Das Geld steht also schon früher zur Verfügung.

© dpa-infocom, dpa:260812-930-517023/1

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