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Anschlag auf Berliner CSD: Ohnmächtige Justiz, fassungslose Gesellschaft

Дата публикации: 27-07-2026 16:00:00




Der Berliner Tatverdächtige Abdul B. war als Gefährder eingestuft, wurde von den Sicherheitsbehörden beobachtet und war als Straftäter rechtskräftig verurteilt. Dass er dennoch seine teuflischen Anschlagspläne umsetzen konnte, macht fassungslos.



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Anschlag auf Berliner CSD Ohnmächtige Justiz, fassungslose Gesellschaft

Meinung · Der Berliner Tatverdächtige Abdul B. war als Gefährder eingestuft, wurde von den Sicherheitsbehörden beobachtet und war als Straftäter rechtskräftig verurteilt. Dass er dennoch seine teuflischen Anschlagspläne umsetzen konnte, macht fassungslos.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Tatort im Berliner Tiergarten am Sonntag, hinten Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU).

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Tatort im Berliner Tiergarten am Sonntag, hinten Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU).

Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Sebastian Gollnow

Warum war Abdul B., der Tatverdächtige des Anschlags auf den Berliner CSD, als verurteilter Straftäter auf freiem Fuß? Warum konnte er den Anschlag verüben, obwohl er unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden stand? Das sind drängende Fragen nach diesem erschütternden Anschlag auf die fröhlich feiernde Menge in der Hauptstadt. Erste Informationen lassen vermuten, dass weniger das Strafrecht als seine unzureichende Anwendung durch die Berliner Justiz das Problem darstellen.

Der 21-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln war nach zwei vergeblichen Versuchen, sich dem Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden – wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Doch er kam nicht wieder ins Gefängnis, sondern auf freien Fuß - aus Gründen, die dringend aufgearbeitet werden müssen. Das Gericht wollte über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung entscheiden, stellte die Entscheidung aber für sechs Monate zurück. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod am Sonntag nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.

Der Mann hatte auch zwei Gesprächstermine mit Spezialisten eines Deradikalisierungskurses hinter sich, ein drittes sollte an diesem Montag folgen. Noch Anfang Juli gab es Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse. Hintergrund war ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Der Rechtsstaat hat also seine Instrumente – aber sie funktionierten nicht. Dieser Befund macht fassungslos, ohnmächtig, wütend. Eine Frau musste sterben, 29 Menschen wurden teils schwer verletzt, die queere Community zutiefst verunsichert, die freie und offene Gesellschaft ins Mark getroffen, weil die Berliner Justiz ein Urteil nicht vollstreckt hat. Dass Gerichte wegen zu vieler Fälle und Unterbesetzung notorisch überfordert sind, ist bekannt. Es braucht dringend mehr Stellen in der Justiz, die Länder müssen endlich dieser rechtsstaatlichen Kernaufgabe nachkommen. Aber auch die Abläufe der Rechtsverfahren müssen überprüft werden. Warum sollte der offensichtliche Gefährder Abdul B. nur eine Bewährungsstrafe erhalten? Warum konnte selbst diese Entscheidung für Monate ausgesetzt werden, während derer Abdul B. seinen teuflischen Plänen nachgehen konnte?

Mit Forderungen nach einem generell härteren Strafrecht machen es sich Politiker zu leicht. Es geht zuallererst um die konsequente Anwendung der existierenden Regeln. Den Hinweis von Terrorismusexperten, das deutsche Jugendstrafrecht sei im EU-Vergleich zu milde, sollte die Bundesregierung aber gleichwohl ernst nehmen.

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