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„Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber“: Kartellamt lässt nicht locker

Дата публикации: 04-08-2026 12:53:00

Nicht alle Mineralölunternehmen wollen zur Prüfung der Tankstellenpreise Daten liefern. Zuletzt erzielte das Kartellamt aber einen Zwischenerfolg.

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Das Bundeskartellamt macht bei der Prüfung der von Raffinerien verlangten Spritpreise Fortschritte: „Unsere Ermittlungen kommen planmäßig voran: Die ersten Antworten auf unsere Auskunftsbeschlüsse sind bereits eingegangen“, sagt Präsident Andreas Mundt.

Im Rechtsstreit um die Daten zweier Unternehmen, die sich gegen die Auskunftsbeschlüsse wehren, gibt es eine komplizierte Rechtslage: Das OLG Düsseldorf hatte zunächst abgelehnt, die Auskunftspflicht auszusetzen, äußerte jedoch im Mai 2026 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auskunftsbeschlüsse und stoppte deren Vollzug teilweise (Az. VI-Kart 7/25 [V] und VI-Kart 8/25 [V]).

„Wir haben Verfahren gegen sämtliche Raffineriebetreiber in Deutschland eingeleitet“, betont Mundt. „Ziel ist die Überprüfung, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise hierdurch gerechtfertigt werden können.“

Die Raffineriepreise gelten als wichtiger Faktor für die Schwankungen der Spritpreise. Schnelle Erfolge stellt das Kartellamt allerdings nicht in Aussicht: Das Kartellrecht sei „kein Instrument staatlicher Preisregulierung und kann Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken“, heißt es von dort. „Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es vielmehr, Wettbewerbsverstöße und missbräuchlich überhöhte Preise konsequent zu verfolgen. Dies setzt komplexe wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen voraus, die gerichtsfest sein müssen und sich daher nicht innerhalb kurzer Zeit abschließen lassen.“

Noch immer viele Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel

Weiterhin hoch sei die Zahl der Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel, heißt es vom Kartellamt. Im Juli stieg sie demnach sogar wieder. Wie viele Verstöße es gab, sagte die Behörde aber nicht. Der größte Teil der Abweichungen seit Einführung, knapp 88 Prozent, passierte allerdings in einem Zeitfenster von 11:50 bis 12:10 Uhr – also sehr nah am erlaubten Zeitbereich. Nur 3,5 Prozent der Verstöße waren mehr als eine Stunde von 12:00 Uhr entfernt. Die 12-Uhr-Regel ist umstritten.

Ökonomen und Verbraucherschützer erkennen keine dämpfende Auswirkung auf den Preis. Sie sehen sogar eine preistreibende Wirkung. CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt im ARD-Sommerinterview gesagt: „Man sollte auch noch mal dringend schauen, ob diese 12-Uhr-Regel wirklich funktioniert. Mein Gefühl: Sie funktioniert nicht sehr und hat auch keine große Wirkung.“

Auch der ADAC ist für eine kritische Überprüfung der 12-Uhr-Regel. Er wolle darüber hinaus verschiedene Instrumente gegen überhöhte Kraftstoffpreise wissenschaftlich auf Wirksamkeit, Nebenwirkungen und praktische Umsetzbarkeit prüfen lassen, wie ein Sprecher erklärt.

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(fpi)

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Классификация: Экономика. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: 0. Информативность: 8.46. Источник: heise.de.